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GEZ vorm Bundesverwaltungsgericht

torsten40 / 119 Antworten / Flachansicht Nickles
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gelöscht_323936 Borlander „Wie Du schon selbst schreibst geht es hier um Ausnahmen die eine Beitragspflicht begründen. Das sind also nicht die ...“
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Es gibt am Rand und außerhalb von Berlin viele mini-Garten-Grundstücke, die nicht nur "Laube" sind. Manche Leute fahren manchmal auch von da zur Arbeit nach Berlin, im Sommer.

Und das mit  "oder einen feststehenden Campingwagen" steht groß im zweiten Absatz vom Link oben.
Guck Dir die Karte von Berlin an - die vielen Seen in der Umgebung ringsherum.  Es  gibt dort richtige kleine Campingwagen"städte" im Sommer. Dauercamper heißt das.
Also für mich wäre das nix, doch ab Frühjahr bis Herbst  ist Berlin - bis auf die immer mehr werdenden Touristen - oft schön leer.
Natürlich ändert sich die Leere mit den vielen aktuellen Neuzugängen, die das noch nicht kennen.

OK, wir haben offensichtlich in einigen Punkten zu dem Gesetz  unterschiedliche Meinungen. Und ich werde Dich nicht überzugen - und Du mich wohl auch nicht.

Ich hoffe sehr, dass der der ÖR auf ein vernünftiges Mass gebracht wird, weniger Gebühren  und ich endlich wieder Geld für Kultur habe statt Fernsehgebühr (ja, Gebühr). Ich gäbe es auch lieber für die z.B. Hochschulkonzerte oder den Bach-Chor - die nämlich kostenfreie Konzerte geben und um Spende bitten.
Dass mir hier nicht gleich wieder die Inanspruchnahme von Platz-Subventionen aus Steuergeldern für die Berliner Bühnen und Orchester vorgeworfen wird. Die Eintrittspreise übersteigen eh mein Etat.

EOD

Anne

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