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GEZ vorm Bundesverwaltungsgericht

torsten40 / 119 Antworten / Flachansicht Nickles
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Borlander giana0212 „Die Grundsteuern sind auf Bezugnahme von Eckdaten wie Größe, Lage und Bebauung berechnet und damit irgendwie sehr wohl ...“
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Um das nochmal mit einem Beispiel zu verdeutlichen:

Zwei Personen erben je eine Doppelhaushälfte (mit identischer Grundstücksgröße und Bebauung):
a) hat ein Einkommen von <8KEUR/a und zahlt deshalb überhaupt keine Einkommenssteuern
b) hat ein Einkommen von >250KEUR/a und zahlt deshalb den Spitzensteuersatz

Beide müssen nun exakt die selbe Grundsteuer zahlen.

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