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GEZ vorm Bundesverwaltungsgericht

torsten40 / 119 Antworten / Flachansicht Nickles
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gelöscht_238890 Olaf19 „Dafür brauchst du eine Mehrheit, und die wirst du nicht bekommen. Vom Gesetzgeber ist es ausdrücklich so gewollt, dass ...“
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Vom Gesetzgeber ist es ausdrücklich so gewollt, dass der ÖR Rundfunk für die Allgemeinheit gedacht

Das stimmt nicht!

Zwar hat der Gesetzgeber das so eingerichtet und dem blöden Volk auch so verkauft, aber der Sinn liegt einfach darin, das Volk mit der Meinung des Gesetzgebers zu beschallen.

Unsere ÖRs sind nicht wirklich besser als ein Staatsfunk. OK, sie machen das nicht für jeden so offensichtlich wie die Türken, Russen oder Chinesen, nein, unsere sind da etwas subtiler.
Und dass das Volk die Chose bezahlen muss suggeriert ihm noch die Möglichkeit der Einflussnahme...

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