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GEZ vorm Bundesverwaltungsgericht

torsten40 / 119 Antworten / Flachansicht Nickles
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gelöscht_322130 torsten40 „Der Runkfunkbeitrag ist rechtens. Auch wer keinen Fernseher und kein Radio besitzt, muss weiterhin den neuen ...“
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Zitat: . . . noch möglich ist eine Verfassungsbeschwerde

Die Kläger haben nach dem Urteil jetzt nur noch die Möglichkeit, Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe einzulegen. Im Juni und im Herbst sollen vor dem Bundesverwaltungsgericht weitere Klagen gegen den Beitrag verhandelt werden. Dabei wird es auch um den Rundfunkbeitrag in gewerblichen Betrieben gehen. 

Der Wissenschaftliche Beirat beim Bundesfinanzministerium forderte auch schon 2014 die Politik auf, über Alternativen zum Rundfunkbeitrag nachzudenken. Zur Debatte steht unter anderem eine Steuer. Die Befürworter argumentieren damit, Steuern seien sozial gerechter, weil sie sich am Einkommen orientierten. Gebühren und Beiträge seien dagegen ungerecht, weil alle gleich viel bezahlen müssen. Nach Einschätzung von Experten würde eine Steuer aber europarechtliche Probleme verursachen, weil dann von einer staatlichen Finanzierung der Sender gesprochen werden könnte. 

https://www.youtube.com/watch?v=7VwHswmJ4yQ

ab 3:18  spricht  Frau  Merkel von :  .  .  .  aber doch nicht, das man so wie beim Fernsehen eine Art Zwangsmitgliedschaft hat, oder ? .  .  .

" .  .  .  das wird man schwer heute rechtlich noch rechtfertigen können .  .  .  .  .  das ich das so als ein Angebot habe, wofür ich dann zahle, wer das mit machen will ist das OK  .  .  .  .  .  aber nicht unter der Maßgabe, jeder "deutsche" muss so zu sagen, sich ( an der Finanzierung ) beteiligen .  .  . "

also immer Zahlung einstellen und verweigern.

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