Rundfunkbeitrag Widerstand 206 Themen, 4.190 Beiträge

GEZ vorm Bundesverwaltungsgericht

torsten40 / 119 Antworten / Flachansicht Nickles
Freigeist
bei Antwort benachrichtigen
Saguaro Olaf19 „Falsch. Es handelt sich nicht um einen Vertrag im zivilrechtlichen Sinne, sondern um einen Staatsvertrag, somit um ein ...“
Optionen

Zitat: rundfunkrechtlich ist das aber nicht erlaubt und damit bereits vom Tisch, bevor es sich lohnen würde, sich mit den Einzelheiten zu beschäftigen.

Antwort: Dann muss das Recht eben angepasst werden, wenn dadurch infolge neuer technischer Möglichkeiten mehr Gerechtigkeit geschaffen werden kann. Das ist die Aufgabe eines Rechtsstaates, Verträge und Gesetze möglichst gerecht zu gestalten.

Schau dir doch nur einmal hier https://de.wikipedia.org/wiki/Rundfunkstaatsvertrag an, wie oft die Verträge geändert wurden, da könnte man in Zukunft mit etwas gutem Willen sicher etwas machen. So wie es jetzt läuft, geht es doch nur um Besitzstandswahrung/-vermehrung.

bei Antwort benachrichtigen