Rundfunkbeitrag Widerstand 206 Themen, 4.190 Beiträge

GEZ vorm Bundesverwaltungsgericht

torsten40 / 119 Antworten / Flachansicht Nickles
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mawe2 Max Payne „Nein, zum gefühlt tausendsten Mal: Das ist formaljuristisch völlig korrekt als Beitrag bezeichnet. Beiträge werden für ...“
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Dass der Rundfunkbeitrag keine Steuer ist, wurde von diversen Verwaltungs- und Landesverfassungsgerichten schon x-Mal bestätigt.

Das entbindet aber die Verantwortlichen (in den Rundfunkanstalten bzw. in den zuständigen Landesministerien) aber nicht von der Pflicht, dennoch ein halbwegs gerechtes System zu etablieren.

Ob das dann "Steuer" heißt oder "Beitrag" ist ein formalrustische Feinheit. Fakt ist aber: Es sollte gerecht sein und es sollte transparent sein. Und das ist es jetzt genau nicht.

Es ist schlichtweg absurd, eine Räumlichkeit (Wohnung, Betriebsstätte, Hotelzimmer) etc. als Maßstab für die Abführung des Beitrags zu machen.

Gruß, mawe2

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