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GEZ vorm Bundesverwaltungsgericht

torsten40 / 119 Antworten / Flachansicht Nickles
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mawe2 Olaf19 „Hi mawe, hier kann ich dir nur teilweise zustimmen. Ich müsste auch Miete und Nebenkosten für meine Hauptwohnung weiter ...“
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Also wenn einer schon so reich ist, dass er sich eine Ferienwohnung leisten kann, dann soll er auch den Beitrag zahlen.

Eine ziemlich abstruse Idee!

(Es geht auch nicht um eine Ferienwohnung sondern um eine "Arbeitswohnung", also das genaue Gegenteil.)

Meinetwegen soll die Gebühr einkommensabhängig gestaltet werden. Aber genau das ist sie ja nicht. Sie wohnungsabhängig zu machen, ist jedenfalls völliger Quatsch!

Ein Millionär in seiner 10-Zimmer-Villa zahlt einmal, ein Mindestrentner mit zwei 1-Zimmer-Wohnungen zahlt doppelt. Das kann es doch nicht sein.

Wenn man davon ausgeht, dass es Menschen sind, die die Leistungen des Rundfunks konsumieren, muss die Gebühr auch vom Menschen abhängig sein und nicht von toten Immobilien!

Im übrigen, auch früher schon musste für Rundfunkgeräte in Ferienwohnungen bereits die Rundfunkgebühr an die GEZ gezahlt werden.

Man konnte aber damals einfach auf die Geräte verzichten und zahlte dann nichts. Oder man konnte sich auf Radio beschränken und zahlte dann eben nur 5,x EUR.

Skeptisch bin ich allerdings beim Thema Betriebsstätten. Wenn die Leute alle schon privat zahlen, warum zahlt dann noch einmal der Arbeitgeber für den Arbeitsplatz?

Eben, da wird's völlig absurd.

Mag ja sein, dass an der einen oder anderen Stellschraube nachgebesssert werden muss

Was aber niemand macht. Die Totalverweigerer bringen wenigstens das Thema in die Öffentlichkeit.

Gruß, mawe2

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