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GEZ vorm Bundesverwaltungsgericht

torsten40 / 119 Antworten / Flachansicht Nickles
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Borlander mawe2 „Die sind ohnehin weitestgehend befreit. Und wenn es in der 5-köpfigen Familie tatsächlich 5 erwachsene Vollverdiener ...“
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Die sind ohnehin weitestgehend befreit.

Deshalb schrieb ich aber auch bewusst, dass sie knapp über der Armutsgrenze leben (und somit dann Beitragspflichtig wären).

Und wenn es in der 5-köpfigen Familie tatsächlich 5 erwachsene Vollverdiener gibt, dann müssen die auch 5 mal bezahlen

Dann wird es aber Bürokratisch wieder kompliziert, wenn z.B. 3 Kinder studieren und nur temporär in den Semesterferien arbeiten.

denn die können (potentiell) den Rundfunk auch fünffach nutzen.

Die Krankenkassen (siehe Diskussion oben) können sie auch 5 mal nutzen, zahlen aber ggf. nur 1-2 mal.

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