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GEZ vorm Bundesverwaltungsgericht

torsten40 / 119 Antworten / Flachansicht Nickles
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Borlander Systemcrasher „Mit mir kennst Du nun einen mehr. Aber es gibt noch mehr, die keine Klassik mögen, kein Theater davon hab ich z.B. schon ...“
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Im Gegenteil: Eigentlich müßten die ÖR ihre Radio- und Videostreams offen zugänglich machen, so daß sie auch ohne "App" verfügbar sind.

Da gibt es leider zwei Probleme:

  • Beim Einkauf von Senderechten gibt es häufig Restriktionen die so weite Verbreitung ausschließen (oder den Rechteerwerb signifikant teurer machen würden)
  • Die privaten Medien stemmen sich dagegen und haben z.B. in der Vergangenheit schon die Depublizierungspflicht nach 7 (oder waren es 14?) Tagen durchsetzen können.
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