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mawe2 Borlander „Die Preisangabeverordnung fordert allerdings auch vorher schon eine Preisklarheit und Preiswahrheit. Preise die im ...“
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Bei Tankstellen bin ich mir übrigens ziemlich sicher, dass der Kaufvertrag schon vor dem Bezahlen an der Kasse zustande kommt. Spätestens wahrscheinlich dann wenn der Treibstoff den Zapfhahn verlassen hat.

Das wird wohl so sein.

Deswegen erfährt man beim Tanken den relevanten Preis nicht erst an der Kasse sondern an der Zapfsäule. Der wiederum kann inzwischen ein ganz anderer sein als der, den man am Preisanzeiger an der Straße gelesen hatte.

Der Kunde hat an dieser Stelle eine Preissicherheit selbst wenn sich während des laufenden Tankvorgangs der Preis ändern sollte.

Richtig. Aber jahrelang konnte der Preis vorher beliebige Purzelbäume schlagen, ohne dass irgendwer etwas dagegen tun konnte.

Und die jetzige gesetzliche Regelung beim Benzinpreis hat genau ein einziges spürbares Ergebnis gebracht: Nachts ist Benzin an allen Tankstellen unverschämt teuer. Weil die Tankstellen jetzt nur noch einmal täglich die Preise erhöhen dürfen, machen sie das am Abend gleich mal völlig extrem (> 10 ct, gelegentlich sogar 20 ct), was mit der normalen Entwicklung des Ölpreises gar nichts zu tun hat. Auch hier greift kein Gesetzgeber ein...

Preise die im Sekundentakt wechseln wären mit dieser Anforderung nicht konform.

Das mag formell richtig sein, praktisch wird sich niemand darum scheren...

Gruß, mawe2

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