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Pashka Olaf19 „Hmmm... grenzwertig. Die Beschreibung ist zwar eindeutig - siehe Zitat von...“
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Allgemein ist die eBay Überschrift begrenzt und somit können nicht alle nötigen Informationen enthalten sein. Die eBay-AGB verbietet es Sachen mit irreführender Bezeichnung/Beschreibung zu verkaufen, jedoch ändert dies nichts daran, dass der Kaufvertrag gültig ist.
Die Rechtslage bei nicht eindeutigen Artikelbeschreibungen sind sehr verzwickt. Es kommt halt auf den Zusammenhang an, also auf den Einzellfall. Man muss dementsprechend zuerst beweisen, dass es sich um Betrug/arglistige Täuschung handelt. Was wohl beim o.g. Artikel schwierig wird.
Was mir aufgefallen ist, ist, dass viele bei eBay die Texte gar nicht richtig lesen. Wobei es bei Pappenverkäufen oft auch noch "Spassbieter" dazu kommen ...

Wurde hier schon oft gesagt, aber ich wiederhole es auch mal: Ich sehe die Pappenverkäufer auch als Bauernfänger. Der o.g. Artikel ist hart an der Grenze des Erlaubten.

Achja, zur Kategorie: Die Kategorie ist sicherlich am wenigsten bindend.
Da kann man sicherlich auch eine Analogie aus dem reellen Leben basteln.
Weil ein Produkt im Supermarkt in der falschen Kategorie steht, heißt das noch lange nicht, dass man für den Preis auch ein Produkt aus Kategorie bekommt.

http://www.youtube.com/watch?v=ZJDK6ctRjqw
Ohne weiteren Kommentar ... :D

Gruß
Paul

- . johnny.b