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Corona-Warn-App funktioniert nicht mehr nach Zurücksetzen des Smartphones

gelöscht_316041 / 81 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo,

vor ca. 6 Tagen habe ich mir die Corona-Warn-App heruntergeladen und installiert. Alles funktionierte einwandfrei.

Nun habe ich mein Smartphone Samsung Galyxy A71 mit Android 10 auf Werkeinstellungen zurückgesetzt (warum spielt keine Rolle). Alle Apps wurden zurückgespielt, auch die Corona-Warn-App. Leider kommt beim Starten der App folgende Meldung:

"Ursache: 3 Etwas ist schiefgelaufen

Ihre Corona-Warn--App ist korrekt installiert. Leider fehlen ihrem Smartphone die Benachrichtigungen zu möglicher Begegnung mit Covid-19-Infizierten und sie können die Corona-Warn-App nicht nutzen."

Natürlich habe ich nachgesehen, ob die Bluetooth-Einstellungen in Ordnung sind. Sie sind es. Somit weiß ich nicht, was ich sonst noch machen könnte.

Gruß, Karl

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Hallo hatterchen ... jofri62
Andreas42 winnigorny1 „Ich habe damals einmal ein Fahrtenbuch geführt und nachgewiesen, dass ich die Kiste zu 95 betrieblich nutze. Und seitdem ...“
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Hi!

Bei meinem ersten festen Job bekamen wir nach einiger Zeit auch Dienstwagen. Damals waren die Vorschriften noch nicht so streng (frag mich bitte nicht nach Details, ich weiß nur, dass es so war).
Uns war freigestellt, ob 1% Pauschalversteuerung oder Fahrtenbuch gewählt wurde. Es wurde zum Fahrtenbuch geraten, weil das günstiger wäre. War es i.d.R. auch und (wenn nicht) ging es in den damals noch üppigen Verpflegungspauschalen und Reisekosten unter.

Meine Chefs hatten es damals geschafft zwei Porsches als Dienstwagen zu holen. OK, sie waren ja nicht umsonst Chef...

Ich kann mich an die Aussage erinnern, dass das Abrechnen als Dienstwagen dabei nicht das Problem war, sondern die Kisten geleast zu bekommen.
Egal, ist 20 Jahre her, ein Chef ist leider schon abgetreten und die Firma als solche existiert auch schon über 10 Jahre nicht mehr. Kann sein, dass sich seit damals viel geändert hat.

Inzwischen hört man ja nur noch von er 1% (oder 0,5%) Pauschalversteuerung, die sich aber auf den Listenneupreis bezieht und dann das Gehalt als Angestellter schon ganz schön belastet. Früher gab es ja dann den Tipp das Fahrtenbuch trotzdem zu führen und es dann im Lohnsteuerjahresausgleich einzusetzen. Ob das noch geht weiß ich nicht.

Bis dann

Andreas

Hier steht was ueber mein altes Hard- und Softwaregedoens.
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