Windows 10 2.213 Themen, 28.174 Beiträge

Noch lange nicht zu Ende...

luttyy / 88 Antworten / Flachansicht Nickles

Wer da glaubt MS würde jetzt Ruhe geben mit seinen Zwangsmaßnahmen zu WIN10, der irrt gewaltig!

Das Spiel geht weiter und macht diesen Laden noch unsympathischer...

http://www.com-magazin.de/news/windows-10/neue-intel-amd-cpus-unterstuetzen-windows-10-1120052.html

Die Tatsache, dass es nur Windowsnutzer trifft, spricht ja wohl Bände..

Gruß

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Borlander giana0212 „Nicht verboten bedeutet aber eben erlaubt. Wettbewerbswidrig kann es nicht sein, es gibt keinen Konkurrenten, der einen ...“
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"Nicht verboten" bedeutet aber eben erlaubt.

Die juristische Sprache ist eine sehr exakte Sprache. Mit "nicht verboten" lässt Du aber entscheidende Details weg und verfälscht ggf. sogar die eigentliche Aussage:

"In seinem heutigen Urteil beantwortet der Gerichtshof die erste Frage dahin, dass der Verkauf eines Computers mit vorinstallierter Software an sich keine unlautere Geschäftspraxis im Sinne der Richtlinie 2005/29 darstellt, wenn ein solches Angebot nicht den Erfordernissen der beruflichen Sorgfaltspflicht widerspricht und das wirtschaftliche Verhalten der Verbraucher nicht beeinflusst. Es ist Sache des nationalen Gerichts, dies unter Berücksichtigung der konkreten Umstände der Rechtssache zu beurteilen." [http://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2016-09/cp160086de.pdf]

Zusammenfassend haben die also "nur" festgestellt, dass gegen eine ganz bestimmte genannte Richtlinie nicht (in jedem Fall) verstoßen wird, wenn bestimmte Nebenbedingungen erfüllt sind. Wären die nicht erfüllt schaut die Sache schon anders aus. Die stellen fest, dass die Bündelung erlaubt sein könnte, ohne aber festzustellen, dass dies hier tatsächlich der Fall ist…

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