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-- gelöscht_323936
winnigorny1 mumpel1 „Ja, dem Anrufer. Denn die Trillerpfeife gilt als Körperverletzung.“
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Ja, dem Anrufer. Denn die Trillerpfeife gilt als Körperverletzung.

Nicht unbedingt. Um da Schmerzengeld zu bekommen, müsste er sich ja als Telefon-Spammer outen. - Ich wage zu bezweifeln, dass die das machen würden.....

Gruss aus dem schoenen Hamburg, Winni
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