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Hallo Papa... hatterchen1
Borlander The Wasp „Für mich in Deutschland durch keine AGB gedeckt und ein klarer Verstoß gegen das Fernmeldegeheimnis und strafbar. Man ...“
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Man stelle sich vor, die POST hätte früher Telefongespräche mitgeschnitten und ausgewertet, mit der Begründung, man wolle das Telefon verbessern.

Zu Beginn der Telefonie als noch ausschließlich Handvermittung erfolgte war das sogar mal erforderlich um zu ermitteln ob das Geschspräch schon zu Ende war. Das war dann am Ende wohl aber zumindest auch mit eine Motivation zur automatischen Vermittlung.

ein klarer Verstoß gegen das Fernmeldegeheimnis

Ich sehe da eher § 201Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes als relevant an, da es sich bei der Nutzung von Alexa nicht um einen Telekommunikationsvorgang handelt.

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Überraschung torsten40