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Steuerliche Absetzbarkeit des Rundfunkbeitrages

Harald Simon / 66 Antworten / Flachansicht Nickles

Ich habe mich mit der steuerlichen Absetzbarkeit des Rundfunkbeitrages für Privatleute beschäftigt, da ein Steuerausfall der Politik am ehesten Beine machen würde.

Wohnungsabgabe Meldung vom 28.12.

Meinungen und Anregungen dazu sind willkommen.

Rund um den Rundfunkbeitrag https://www.wohnungsabgabe.de/
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Borlander Olaf19 „Es gäbe noch eine dritte Möglichkeit: die Absetzbarkeit ...“
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es weiß nur kaum jemand

"Steuerspartricks" die jeder ohne besonderen Aufwand und vorherige Planungen umsetzen kann und zu denen man nicht ein Wort im Internet findet? Das ist mehr als unwahrscheinlich…

Letztlich legt der Staat fest, was ich absetzen kann: Handwerker, Steuerberater, Spenden, Fahrtkosten – also warum nicht auch die Rundfunkkosten...

Da ist aber jeweils eine gewisse Steuerungswirkung vorgesehen:

  • Handwerker - Schafft Anreize haushaltsnahen Dienstleistungen nicht schwarz durchzuführen
  • Steuerberater - Kompensation des sehr komplexen deutschen Steuerrechts und sicherlich auch der Lobbyarbeit von Steuerberatern geschuldet. Letztendlich spart man da vermutlich auch Aufwand bei der Prüfung wenn die Unterlagen strukturierter als von Laien eingereicht werden.
  • Spenden - Schafft Anreize für die Allgemeinheit zu spenden
  • Fahrtkosten - Soll die Bereitschaft erhöhen auch weiter entfernte Arbeitsplätze anzunehmen

Bei der den Rundfunkbeiträgen kann ich keine entsprechende Steuerungswirkung erkennen. Bei Beiträgen die alle einkommensunabhängig in selber Höhe zahlen müssen wäre eine Absetzbarkeit sogar besonders problematisch, weil Geringverdiener dann deutlich höher belastet würden: Jemand der weniger als die Steuerfreigrenzen verdient würde dann den vollen Betrag zahlen und gut verdienende bekämen am Ende (fast) die Hälfte wieder zurück…

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