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Steuerliche Absetzbarkeit des Rundfunkbeitrages

Harald Simon / 66 Antworten / Flachansicht Nickles

Ich habe mich mit der steuerlichen Absetzbarkeit des Rundfunkbeitrages für Privatleute beschäftigt, da ein Steuerausfall der Politik am ehesten Beine machen würde.

Wohnungsabgabe Meldung vom 28.12.

Meinungen und Anregungen dazu sind willkommen.

Rund um den Rundfunkbeitrag https://www.wohnungsabgabe.de/
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schuerhaken Nachtrag zu: „Lieber @ Harald, ich bin mal wieder erstaunt, mit welcher ...“
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Meine Schwester machte mich gerade am Telefon auf eine weitere "witzige Sache" aufmerksam, nämlich auf den § 516 BGB, Abs. 1:

(1) Eine Zuwendung, durch die jemand aus seinem Vermögen einen anderen bereichert, ist Schenkung, wenn beide Teile darüber einig sind, dass die Zuwendung unentgeltlich erfolgt.

Das sei interessant für Leute, die mit Radio und/oder TV auch via Internet (z.B. wegen Fehlens tauglicher Hardware) absolut nichts am Hut haben, aber zur Zahlung gezwungen sind. (Von "freiwillig" oder "erzwungen" oder "gesetzlich herangezogen" sei ja in der Bestimmung nicht die Rede.)
Denn diese veranlagten Zahler seien durch den Rundfunkbeitrag ("Wohnungssteuer") zu einer "Zwangsschenkung" verpflichtet, weil sie ja "unentgeltlich" leisten müssen, also ohne je eine Gegenleistung beanspruchen zu können oder zu wollen. 
Wegen der vielen analog zu verstehenden Verweise in Gesetzen und Verordnungen sei das für Juristen keineswegs "ganz ohne". 

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