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Steuerliche Absetzbarkeit des Rundfunkbeitrages

Harald Simon / 66 Antworten / Flachansicht Nickles

Ich habe mich mit der steuerlichen Absetzbarkeit des Rundfunkbeitrages für Privatleute beschäftigt, da ein Steuerausfall der Politik am ehesten Beine machen würde.

Wohnungsabgabe Meldung vom 28.12.

Meinungen und Anregungen dazu sind willkommen.

Rund um den Rundfunkbeitrag https://www.wohnungsabgabe.de/
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Borlander schuerhaken „Na, dann tue das bitte. DRK und ör Rundfunk sind beide ...“
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wenn Du nicht einmal technisch in der Lage bist, eine bereitgestellte Leistung abzunehmen.

[  ] Du hast die Definition eines Beitrags verstanden.

DRK und ör Rundfunk sind beide gemeinnützige Einrichtungen. 

Das ist hier doch nur von nachrangiger Bedeutung: Nicht jede Zahlung die an eine gemeinnützige Einrichtung erfolgt ist automatisch eine Spende. Beim DRK kannst Du z.B. auch Pflegedienstleistungen beauftragen und bekommst dann eine saftige Rechnung dafür. Gemeinnützigkeit ist gerade mal eine notwenige, aber nicht mal im Ansatz hinreichende Bedingung damit Zahlungen an eine Institution eine Spende sein können…

Du magst wohl immer noch nicht glauben, dass der Rundfunkbeitrag eine faulende Missgeburt ist? 

Mein Glaube hat keinen Einfluss auf die rechtliche Sachlage. Und man muss kein ausgewiesener Fan des Rundfunkbeitrags sein um über Lücken in Deiner Argumentationskette zu stolpern. Siehe Olaf.

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