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Steuerliche Absetzbarkeit des Rundfunkbeitrages

Harald Simon / 66 Antworten / Flachansicht Nickles

Ich habe mich mit der steuerlichen Absetzbarkeit des Rundfunkbeitrages für Privatleute beschäftigt, da ein Steuerausfall der Politik am ehesten Beine machen würde.

Wohnungsabgabe Meldung vom 28.12.

Meinungen und Anregungen dazu sind willkommen.

Rund um den Rundfunkbeitrag https://www.wohnungsabgabe.de/
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schuerhaken Borlander „1. und 2. sind doch vollkommen unabhängig von einander. Wer ...“
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Um logische Schlüsse zu ziehen muss man zwingend das vollständige Regelwerk berücksichtigen.

Na, dann tue das bitte. 
DRK und ör Rundfunk sind beide gemeinnützige Einrichtungen. 
Der Unterschied: 
Zum DRK wirst Du nicht per Ukas di Mufti zwangsweise zur Finanzierung herangezogen. 
Beim ör Rundfunk aber schon. Und zwar selbst dann, wenn Du nicht einmal technisch in der Lage bist, eine bereitgestellte Leistung abzunehmen. 

Würde man eine gesetzliche "Wohnungssteuer"  (nenne es nach Belieben) erheben, um damit auf sichere und bequeme Weise das DRK zu finanzieren, wäre es evident, dass so etwas nicht geht. 
Aber beim ör Rundfunk geht das? 

Und wie ist das mit der abgenötigten "Zwangsschenkung", wenn keinerlei technische Voraussetzungen vorliegen, eine bereitgestellte Leistung überhaupt an- und abzunehmen? 

Du magst wohl immer noch nicht glauben, dass der Rundfunkbeitrag eine faulende Missgeburt ist? 
Dabei ist das nicht das Einzige, was sich unser treusorgender Staat an Schnitzern erlaubt hat. "Die wissen schon, was sie tun!" gilt für die Legislative schon lange nicht mehr. Ein Handwerker dürfte sich entsprechenden Pfusch nicht erlauben. Und mit welcher Chuzpe da Unsinn durchgeboxt wird, zeigt sich aktuell beim Maut-Debakel. 
Das sind Irre!

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