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Steuerliche Absetzbarkeit des Rundfunkbeitrages

Harald Simon / 66 Antworten / Flachansicht Nickles

Ich habe mich mit der steuerlichen Absetzbarkeit des Rundfunkbeitrages für Privatleute beschäftigt, da ein Steuerausfall der Politik am ehesten Beine machen würde.

Wohnungsabgabe Meldung vom 28.12.

Meinungen und Anregungen dazu sind willkommen.

Rund um den Rundfunkbeitrag https://www.wohnungsabgabe.de/
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schuerhaken Borlander „Darauf hatte ich ja oben auch schon hingewiesen. Als Spende ...“
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Lieber Borlander, 
hier einmal eine Aufgabe zur Anwendung logischer Denkgesetze:

  1. Jemand spendet jedes Jahr für eine bestimmte gemeinnützige Einrichtung namens "Rotes Kreuz" einen stets gleichbleibenden Betrag und setzt diesen als Spende (unbeanstandet!) von der Steuer ab. 
  2. Eine dazu als "befugt" angesehene Institution bestimmt plötzlich per Gesetz, dass jeder Wohnungsinhaber eine Abgabe an die gemeinnützige Einrichtung namens "Rotes Kreuz" abzuführen hat, und zwar unabhängig davon, ob er von der gemeinnützigen Einrichtung eine Leistung erhält, erhalten könnte oder überhaupt erhalten möchte. 
  3. Damit erfüllt er, insbesondere wenn er (aus technischen Gründen) eine Leistung nicht entgegennehmen kann, nolens volens den Tatbestand einer "unentgeltlichen Zuwendung" (Schenkung; § 516, Abs.1 BGB). 
  4. Der Betroffenen fügt sich und erbringt sowohl die gesetzlich verordnete Zuwendung "aus seinem Vermögen" und "bereichert" unentgeltlich den anderen, aber er spendet auch weiterhin wie üblich an das "Rote Kreuz" den bei ihm sonst üblichen Betrag. 

Welche der beiden Zahlungen an das "Rote Kreuz" kann er von der Steuer absetzen? 
Nur eine davon? - Welche? 
Oder beide?

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