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Steuerliche Absetzbarkeit des Rundfunkbeitrages

Harald Simon / 66 Antworten / Flachansicht Nickles

Ich habe mich mit der steuerlichen Absetzbarkeit des Rundfunkbeitrages für Privatleute beschäftigt, da ein Steuerausfall der Politik am ehesten Beine machen würde.

Wohnungsabgabe Meldung vom 28.12.

Meinungen und Anregungen dazu sind willkommen.

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Harald Simon Olaf19 „Ich esse gern bei meinem Lieblingsgriechen um die Ecke. Kann ...“
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Das mit dem albern habe ich mit 2006 schon anhören müssen, als ich angefangen habe, gegen die PC Gebühr ins Feld zu ziehen. Ende 2008, mit gewonnener erster Instanz, war dann Ruhe.

Wir haben in 2014 erlebt, dass die Gerichte einfach so die Aussage vom angeblichen Vorteil übernehmen und dass man auch zahlen soll, wenn man das nicht nutzt (= keine Gegenleistung erhält). Es gibt jetzt zwar ein Gutachten aus dem Bundesfinanzministerium, das beim Gerichtsweg wohl hilfreich ist, alleine darauf kann man sich aber nach den bisherigen Erfahrungen nicht stützen.

Wenn die Sendeanstalten laut Satzung gemeinnützig sind, müssten die auch eine Zuwendungsbescheinigung ausstellen können. Dann müssten sie natürlich unterschreiben, dass sie das Geld nur für diese gemmeinnützigen Zwecke ausgeben (was der HR z.B. ja als alsschließliche Aufgabe darstellt). Tun die Sender das denn?

 Wenn sie das also nicht zusichern können, stellt sich die Frage nach dem Wert der Gemeinnützigkeit. Das ist vielleicht eine Luftnummer und albern, aber meist scheitern Dinge letztlich an genau solchen Formalien.

Das alte Rundfunkgebührensystem ist letztlich deshalb abgeschafft worden, weil die Klagen bezüglich PC Gebühr u.a. den Aufwand so erhöht haben.

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