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Steuerliche Absetzbarkeit des Rundfunkbeitrages

Harald Simon / 66 Antworten / Flachansicht Nickles

Ich habe mich mit der steuerlichen Absetzbarkeit des Rundfunkbeitrages für Privatleute beschäftigt, da ein Steuerausfall der Politik am ehesten Beine machen würde.

Wohnungsabgabe Meldung vom 28.12.

Meinungen und Anregungen dazu sind willkommen.

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Harald Simon Olaf19 „Hi Harald, Versteh das bitte nicht falsch: Es geht mir nicht ...“
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Hallo Olaf,

Deine prinzipielle Haltung zur Absetzbarkeit teile ich, ich rege mich auch immer auf, was manche Leute so versuchen. Der Staat beteiligt sich aber an vielen Dingen: Handwerkerleistungen, Zweitwohnsitz u.a. Auch Dein angeführter Besuch beim Griechen lässt sich mit entsprechender "Vorbereitung" durchbringen.

Es geht mir darum, Wege zu finden, die geeignet sind, den Druck zu erhöhen. Demonstrieren kann mal viel, Petitionen schreiben auch. War zu PC-Gebühr Zeiten schon da, Erfolge waren eher mäßig. Dass der Staat sich sein Geld schon wiederholt, ist auch klar, aber das ist so ziemlich das einzige, was ihn trifft. Zumal die Länder ja auch nicht beliebig Steuern einführen können, darum drehen sich ja die aktuellen Gerichtsverfahren meist.

Ich nehme an, dass es bei dem Prozess an die Gebührenpflicht für Gewerbetreibende ging?

Ja, und ich habe sehr viele Mails von Leuten bekommen, die mir mitteilten, dass sie die Klage nur angefangen haben, weil sie bei mir auf der Webseite das nachverfolgen konnten und sich deshalb getraut haben.

Zu dem Systemwechsel: Ursprünglich wollte man an den Rundfunkgeräten festhalten und das System modifizeren. So hat z.B: der Justiziar des SWR noch in einer Zeitschrift die Haushaltsabgabe als verfassungsrechtlich bedenklich eingestuft (Zitate siehe hier). Das hat man erst später aufgegeben.

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