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Steuerliche Absetzbarkeit des Rundfunkbeitrages

Harald Simon / 66 Antworten / Flachansicht Nickles

Ich habe mich mit der steuerlichen Absetzbarkeit des Rundfunkbeitrages für Privatleute beschäftigt, da ein Steuerausfall der Politik am ehesten Beine machen würde.

Wohnungsabgabe Meldung vom 28.12.

Meinungen und Anregungen dazu sind willkommen.

Rund um den Rundfunkbeitrag https://www.wohnungsabgabe.de/
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Lieber @ Harald, 

ich bin mal wieder erstaunt, mit welcher Schicksalsergebenheit die "KudA"-Fraktion wieder selbstgewiss ihre Flagge zeigt. 

Zu meinem Leidwesen hat meine Schwester keine Flagge gezeigt, bis ich sie jetzt bei einem Weihnachts-Tee darauf ansprach: Sie hat schon stets die "GEZ" von der Steuer abgesetzt und hatte nur beim ersten Versuch mit der Sachbearbeiterin des Finanzamtes ein sehr ausführliches Gespräch dazu (mit zahlreichen Hinweisen auf geltendes Recht). Wie sie mir jetzt beim Tee verklickerte, hat sie der FA-SB gegenüber erklärt, sie würde sich freuen, wenn die Absetzbarkeit der "GEZ" nicht anerkannt würde, damit sie -- meine Schwester -- gerichtlich dagegen an gehen könnte. Sie würde das bis in die letzte Instanz durchfechten und mit -- im Erfolgsfalle -- dem Effekt, dass dann unzählige Bürger auch einen Vorteil von dem Urteil hätten. 

Meine Schwester geht davon aus, dass es in der Behörde zu einer Beratung kam und man sich für ein Durchwinken entschied, um einen etwaigen "Aufruhr" zu vermeiden. 
Nur komisch, dass sie mir von ihrem Absetzen der "GEZ" vor unserem Treffen niemals etwas erzählte. Jetzt habe ich sie angerufen und auf diesen Thread aufmerksam gemacht, Sie meinte, dass sei alles richtig, aber da sei "noch mehr", das man als rechtlich zwingend und bedeutsam anführen könne. Ich solle es doch einfach so machen, dass ich bei der Steuererklärung im Januar 2015 die Rundfunkgebühr absetze und abwarte, was geschehen wird. 
Sollte das Finanzamt ablehnen, würde sie mir ihre Bescheide zur Verfügung stellen. Und falls das nicht helfe, würde sie mir gern juristischen Beistand leisten, damit wir das gemeinsam gegen die Finanzbehörde durchziehen. 

Dass ich selbst nicht auf diesen Dreh gekommen bin, wundert mich, weil ich doch alle Satzungen der Sender durchforstet hatte. Irgendwie war ich wohl auf einem anderen Dampfer, so dass ich bei "Gemeinnützigkeit" nicht geschaltet habe. 

Meine Schwester betonte noch, dass hinsichtlich "Zwangsabgabe" und freiwilliger "Spende" nicht unterschieden werden müsse. Man könne ja auch alle Wohnungsinhaber zu einem erzwungenen "Beitrag" für das gemeinnützige "Rote Kreuz" heranziehen. Da wäre schnell evident, dass so etwas nicht erzwungen werden kann, während freiwillige Spenden an das "Rote Kreuz" absetzbar sind (machen wir jährlich ohne Probleme!). 

Also: Die Steuererklärung ist schon fast fertig im Rechner. Es fehlen nur noch ein paar Belege, die im Januar eintrudeln. Dann geht's ab incl. Absetzung des "GEZ"-Beitrags.

Freundliche Grüße und mit Dank für Deine Hinweise, 
Manfred
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PS: Fax an Beitragsservice wg. Bescheinigung der Gemeinnützigkeit geht gerade raus...
PS2: Meine Schwester war gerade am Telefon. Beiläufig bemerkte sie, die protestantische Kirche gebe es nur, weil ein einziger Mensch gegen Rom antrat. Man solle sich von den "KudA"-Fraktion nicht beeindrucken lassen. 
Und: Dem Rundfunk werde es jetzt ergehen wie dem ADAC. 
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Gesetz über den 'Westdeutschen Rundfunk Köln' (WDR - Gesetz)



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