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News: Aussichtslose Klage

Hartz-IV Empfängerin verlangt kostenloses PC-System

Michael Nickles / 165 Antworten / Flachansicht Nickles

Hartz-IV Empfänger erhalten umfassende Beihilfe bei der Erstausstattung einer Wohnung. Also beispielsweise Kohle für Möbel und auch eine Waschmaschine wird gezahlt. Auch die Ausstattung mit einem (zumindest gebrauchten) Fernseher gilt als sozialüblich.

Eine Frau aus Minden wollte den Umfang einer angemessenen Erstausstattung jetzt ausdehnen. Sie forderte von der Behörde die Übernahme der Kosten für ein PC-System mit Zubehör: Monitor, Tastatur, Maus, Lautsprecher, Drucker und Software.

Außerdem verlangte sie die Bewilligung der Teilnahme an einem PC-Grundlehrgang. Aus ihrer Sicht zählt heute auch ein PC-System zur "Mindestausstattung" eines üblichen Haushalts. Da die Behörde den Antrag ablehnte, zog die Frau vor das Sozialgericht Detmold um erst mal Prozesskostenhilfe zu beantragen.

Das Sozialgericht lehnte das ab und dies wurde jetzt vom Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen bestätigt. Begründung der Richter: es besteht in diesem Fall keinerlei Erfolgsaussicht.

Aus ihrer Sicht ist für eine geordnete Haushaltsführung kein PC nötig und mit Informationen können sich Hartz-IV-Empfänger auch aus Fernsehen und Radio versorgen. Wohlgemerkt ging es hier erstmal nur um die Klage auf Prozesskostenhilfe.

Die Hauptsache wird demnächst beim Sozialgericht Detmold entschieden. Falls die Klägern sich dabei von einem Anwalt vertreten lassen will, muss den auf jeden Fall selbst zahlen.

Die komplette Pressemitteilung der Justizbehörde gibt es hier: Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen: Hartz IV Empfänger bekommen keinen PC bezahlt.

Michael Nickles meint: Ich halte es ausdrücklich für okay, wenn Kosten für Weiterbildung ausgiebig übernommen werden.

Aber ein komplettes PC-System? Sorry. Irgendwo muss es einen Punkt geben, wo es aufhört. Der Nächste kommt dann und will auch eine "dicke Internet-Leitung" bezahlt kriegen.

Und der Übernächste klagt dann, dass auch ein Zweit-PC im Kinderzimmer heute eine übliche soziale Mindestausstattung ist.

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Bin privat versichert groggyman
hermelin61 trilliput „ Selten dämlich, die Begründung! 1. Alleine schon aus Prinzip alles...“
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Wieso dämliche Begründung .Irgentwie ist deine Einstellung nicht zu verstehen .Warum soll ich irgentwelche Sachen vom Amt beantragen ,Es war keine Rede davon ,das ich mit irgentjemand Mitleid habe ,aber mich kann jedenfalls niemand als Schmarotzer bezeichnen .Ich kann deine Antwort leider auch nicht richtig beurteilen ,denn sie ist sehr zweideutig .

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@Herr Leutzberger Joerg69
@trilliput Joerg69
Nebelbombenalarm lard
@Fieser Friese Joerg69
...Nachtrag Joerg69
Genau Joerg69