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News: Aussichtslose Klage

Hartz-IV Empfängerin verlangt kostenloses PC-System

Michael Nickles / 165 Antworten / Flachansicht Nickles

Hartz-IV Empfänger erhalten umfassende Beihilfe bei der Erstausstattung einer Wohnung. Also beispielsweise Kohle für Möbel und auch eine Waschmaschine wird gezahlt. Auch die Ausstattung mit einem (zumindest gebrauchten) Fernseher gilt als sozialüblich.

Eine Frau aus Minden wollte den Umfang einer angemessenen Erstausstattung jetzt ausdehnen. Sie forderte von der Behörde die Übernahme der Kosten für ein PC-System mit Zubehör: Monitor, Tastatur, Maus, Lautsprecher, Drucker und Software.

Außerdem verlangte sie die Bewilligung der Teilnahme an einem PC-Grundlehrgang. Aus ihrer Sicht zählt heute auch ein PC-System zur "Mindestausstattung" eines üblichen Haushalts. Da die Behörde den Antrag ablehnte, zog die Frau vor das Sozialgericht Detmold um erst mal Prozesskostenhilfe zu beantragen.

Das Sozialgericht lehnte das ab und dies wurde jetzt vom Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen bestätigt. Begründung der Richter: es besteht in diesem Fall keinerlei Erfolgsaussicht.

Aus ihrer Sicht ist für eine geordnete Haushaltsführung kein PC nötig und mit Informationen können sich Hartz-IV-Empfänger auch aus Fernsehen und Radio versorgen. Wohlgemerkt ging es hier erstmal nur um die Klage auf Prozesskostenhilfe.

Die Hauptsache wird demnächst beim Sozialgericht Detmold entschieden. Falls die Klägern sich dabei von einem Anwalt vertreten lassen will, muss den auf jeden Fall selbst zahlen.

Die komplette Pressemitteilung der Justizbehörde gibt es hier: Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen: Hartz IV Empfänger bekommen keinen PC bezahlt.

Michael Nickles meint: Ich halte es ausdrücklich für okay, wenn Kosten für Weiterbildung ausgiebig übernommen werden.

Aber ein komplettes PC-System? Sorry. Irgendwo muss es einen Punkt geben, wo es aufhört. Der Nächste kommt dann und will auch eine "dicke Internet-Leitung" bezahlt kriegen.

Und der Übernächste klagt dann, dass auch ein Zweit-PC im Kinderzimmer heute eine übliche soziale Mindestausstattung ist.

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Bin privat versichert groggyman
Leutzberger Joerg69 „Sehr geehrter Herr Leutzberger,“
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Wer druckt denn heute noch Bewerbungsunterlagen? Alles per E-Mail - kost' nix. Und dazu erstattet das Amt noch Kosten - bei mir waren das zuletzt 10 €/Stück.

Was benötigt man dazu? Einen Computer um den es hier in der Diskussion geht. Des Weiteren werden KEINE Kosten für Bewerbungen per E-Mail erstattet und pro schriftlicher Bewerbung gibt es einen ZUSCHUSS, also KEINE Erstattung, von 5 Euro.
Aber freut ich dass Sie mir die aktuellen Vorschriften so locker leicht herunterbeten wollen.

Und irgendwelche Behördenhausmeister bekommen angeblich mal eben 500 PCs geschenkt? - Blödsinn!

Nein, auch das ist kein Blödsinn.
Als Blödsinn bezeichne ich eher Ihre Milchmädchenrechnung. Sie gehen also in den nächsten Baumarkt, besorgen sich ein paar Bretter und basteln ihr Bett?
Wie bekomen Sie denn die Bretter in Ihre Wohnung? Mit dem Bus?
Stichwort Schrauben, bohren Sie mit dem Daumen vor, oder machen Sie doch alles per 08/15 Schraubendreher? Brauchen also kein Werkzeug? Kein Auto, Taxi?

Staubsauger gibt es vom Amt? Ja, guter Mann, nämlich in den 1.500 Euro enthalten, sofern Sie denn diese Summe bewilligt bekommen, aber nochmals Danke für Ihr kompetentes Wissen in Bezug auf Hartz 4. Für 100 Euro einen Herd, ja, das ist locker machbar. Aber schon haben sie nur noch 1.400 übrig. 100 ne Waschmaschine, 100 ne Matratze, 400 Teppich für die ganze Wohnung, 50 Farbe&Co, Transport noch nicht eingerechnet, und so bleiben noch 750 für Ihre Bastelarbeiten. Viel Vergnügen beim weiteren Kalkulieren.

Für 1.500 € richte ich Ihnen locker eine Wohnung ein.

Nein, das machen Sie nicht. Sie sind lediglich ein Dampfplauderer der von aktuellen Preisen nicht die kleinste Ahnung hat und noch weniger von aktuellen Hartz 4 Regelungen.

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@Herr Leutzberger Joerg69
@trilliput Joerg69
Nebelbombenalarm lard
@Fieser Friese Joerg69
...Nachtrag Joerg69
Genau Joerg69