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News: Aussichtslose Klage

Hartz-IV Empfängerin verlangt kostenloses PC-System

Michael Nickles / 165 Antworten / Flachansicht Nickles

Hartz-IV Empfänger erhalten umfassende Beihilfe bei der Erstausstattung einer Wohnung. Also beispielsweise Kohle für Möbel und auch eine Waschmaschine wird gezahlt. Auch die Ausstattung mit einem (zumindest gebrauchten) Fernseher gilt als sozialüblich.

Eine Frau aus Minden wollte den Umfang einer angemessenen Erstausstattung jetzt ausdehnen. Sie forderte von der Behörde die Übernahme der Kosten für ein PC-System mit Zubehör: Monitor, Tastatur, Maus, Lautsprecher, Drucker und Software.

Außerdem verlangte sie die Bewilligung der Teilnahme an einem PC-Grundlehrgang. Aus ihrer Sicht zählt heute auch ein PC-System zur "Mindestausstattung" eines üblichen Haushalts. Da die Behörde den Antrag ablehnte, zog die Frau vor das Sozialgericht Detmold um erst mal Prozesskostenhilfe zu beantragen.

Das Sozialgericht lehnte das ab und dies wurde jetzt vom Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen bestätigt. Begründung der Richter: es besteht in diesem Fall keinerlei Erfolgsaussicht.

Aus ihrer Sicht ist für eine geordnete Haushaltsführung kein PC nötig und mit Informationen können sich Hartz-IV-Empfänger auch aus Fernsehen und Radio versorgen. Wohlgemerkt ging es hier erstmal nur um die Klage auf Prozesskostenhilfe.

Die Hauptsache wird demnächst beim Sozialgericht Detmold entschieden. Falls die Klägern sich dabei von einem Anwalt vertreten lassen will, muss den auf jeden Fall selbst zahlen.

Die komplette Pressemitteilung der Justizbehörde gibt es hier: Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen: Hartz IV Empfänger bekommen keinen PC bezahlt.

Michael Nickles meint: Ich halte es ausdrücklich für okay, wenn Kosten für Weiterbildung ausgiebig übernommen werden.

Aber ein komplettes PC-System? Sorry. Irgendwo muss es einen Punkt geben, wo es aufhört. Der Nächste kommt dann und will auch eine "dicke Internet-Leitung" bezahlt kriegen.

Und der Übernächste klagt dann, dass auch ein Zweit-PC im Kinderzimmer heute eine übliche soziale Mindestausstattung ist.

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mcintyre andi19831 „Ich teile Michael Nickles Meinung zu 100 irgendwo ist eine Grenze. Wenn man...“
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Wenn man Arbeitslos geworden ist und Hartz-4 bekommt, dann muss man einfach die Zeit bis man wieder neue Arbeit gefunden hat Abstriche machen.

Genau, muss man! Daher finde ich es unangebracht, eine Couchgarnitur und einen Fernseher gezahlt zu bekommen. Meine Meinung.

Es ist ja teilweise sowieso schon so, dass die Arbeitende Bevölkerung mit den ganzen Abzügen und Wegekosten in die Arbeit weniger bekommt, als ein Arbeitsloser der Zuhause seine Zeit verbringt.

Richtig, deswegen sollte der Staat alles tun, um den Arbeitslosen wieder einzugliedern, damit der Sozialstaat einen Sinn hat, dieser wieder Einkommen produziert, Steuern zahlt und andere "Sozialfälle" tragen kann um eben diesen wieder hochzuhelfen.

Wenn diese nun auch noch vom Staat eine neue PC Ausrüstung kostenlos bekommen würden, dann wäre auch bei mir der Ofen aus.

Ich habe nicht "neu" gesagt, sondern explizit gebraucht und kostengünstig, vor allem im Hinblick darauf, dass andere "Luxusartikel" auch gezahlt werden und keinerlei Sinn haben. Oder wieso muss eine Couch ins Haus? Dann doch lieber ein Tisch auf dem ein PC stehen kann.

Und wenn man Arbeitslos ist, dann kann man doch wohl auch zum Arbeitsamt gehen und nicht wie du schreibst sinnlos seine Zeit beim Arbeitsamt verschwenden.

Ach so, du findest es also sinniger, sich täglich beim Arbeitsamt einzufinden, nur um dort zu beweisen, dass man da ist, anstatt daheim am Computer zu sitzen um Bewerbungen zu schreiben?
Ich glaube, hier geht einiges am Thema vorbei: Ich hatte deutlich gemacht, dass ich das Computersystem für die BEWERBUNGEN und JOBSUCHE gut heiße, nicht um darauf 16 Stunden am Tag einen Egoshooter zu zocken.

Andere verschwenden schliesslich auch jeden Tag 8-10 Stunden Lebenszeit bei Ihrer Arbeit

Verschwenden? Also meine Arbeit wird sehr gut bezahlt, ich sehe das nicht als Verschwendung. Und angefangen habe ich mit einer einzelnen Bewerbung, welche ich auf meinem Computer geschrieben und ausgedruckt habe.
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@Herr Leutzberger Joerg69
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