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News: Aussichtslose Klage

Hartz-IV Empfängerin verlangt kostenloses PC-System

Michael Nickles / 165 Antworten / Flachansicht Nickles

Hartz-IV Empfänger erhalten umfassende Beihilfe bei der Erstausstattung einer Wohnung. Also beispielsweise Kohle für Möbel und auch eine Waschmaschine wird gezahlt. Auch die Ausstattung mit einem (zumindest gebrauchten) Fernseher gilt als sozialüblich.

Eine Frau aus Minden wollte den Umfang einer angemessenen Erstausstattung jetzt ausdehnen. Sie forderte von der Behörde die Übernahme der Kosten für ein PC-System mit Zubehör: Monitor, Tastatur, Maus, Lautsprecher, Drucker und Software.

Außerdem verlangte sie die Bewilligung der Teilnahme an einem PC-Grundlehrgang. Aus ihrer Sicht zählt heute auch ein PC-System zur "Mindestausstattung" eines üblichen Haushalts. Da die Behörde den Antrag ablehnte, zog die Frau vor das Sozialgericht Detmold um erst mal Prozesskostenhilfe zu beantragen.

Das Sozialgericht lehnte das ab und dies wurde jetzt vom Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen bestätigt. Begründung der Richter: es besteht in diesem Fall keinerlei Erfolgsaussicht.

Aus ihrer Sicht ist für eine geordnete Haushaltsführung kein PC nötig und mit Informationen können sich Hartz-IV-Empfänger auch aus Fernsehen und Radio versorgen. Wohlgemerkt ging es hier erstmal nur um die Klage auf Prozesskostenhilfe.

Die Hauptsache wird demnächst beim Sozialgericht Detmold entschieden. Falls die Klägern sich dabei von einem Anwalt vertreten lassen will, muss den auf jeden Fall selbst zahlen.

Die komplette Pressemitteilung der Justizbehörde gibt es hier: Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen: Hartz IV Empfänger bekommen keinen PC bezahlt.

Michael Nickles meint: Ich halte es ausdrücklich für okay, wenn Kosten für Weiterbildung ausgiebig übernommen werden.

Aber ein komplettes PC-System? Sorry. Irgendwo muss es einen Punkt geben, wo es aufhört. Der Nächste kommt dann und will auch eine "dicke Internet-Leitung" bezahlt kriegen.

Und der Übernächste klagt dann, dass auch ein Zweit-PC im Kinderzimmer heute eine übliche soziale Mindestausstattung ist.

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Bin privat versichert groggyman
Racingfreak Michael Nickles „Hartz-IV Empfängerin verlangt kostenloses PC-System“
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Der Aufschrei kommt: Zitat:
"Es ist nicht mehr zeitgemäß, den Hartz-4-Empfänger täglich stundenlang Zeit verschwenden zu lassen mit Arbeitsamtbesuchen, wenn er diese auch daheim bei der Internetrecherche um neue Arbeitsstellen verbringen könnte."

Folge: Damit der Hartz4-Bezieher nicht seine kostbare Zeit mit der Arbeitssuche verbringen muß, zahlt die Allgemeinheit, die ihre Zeit mit nutzloser Arbeit verbringt, ein PC-System.

Na Prima. Ich hoffe, das ist nicht die Mehrheitsmeinung....

Schonmal was von Internet-Cafes gehört, die es z.B. in kommunalen Büchereien kostenlos zur Nutzung gibt?
Was kostet dieser Sozialgerichtsprozess?

Fragen über Fragen ....

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@Herr Leutzberger Joerg69
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