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News: Aussichtslose Klage

Hartz-IV Empfängerin verlangt kostenloses PC-System

Michael Nickles / 165 Antworten / Flachansicht Nickles

Hartz-IV Empfänger erhalten umfassende Beihilfe bei der Erstausstattung einer Wohnung. Also beispielsweise Kohle für Möbel und auch eine Waschmaschine wird gezahlt. Auch die Ausstattung mit einem (zumindest gebrauchten) Fernseher gilt als sozialüblich.

Eine Frau aus Minden wollte den Umfang einer angemessenen Erstausstattung jetzt ausdehnen. Sie forderte von der Behörde die Übernahme der Kosten für ein PC-System mit Zubehör: Monitor, Tastatur, Maus, Lautsprecher, Drucker und Software.

Außerdem verlangte sie die Bewilligung der Teilnahme an einem PC-Grundlehrgang. Aus ihrer Sicht zählt heute auch ein PC-System zur "Mindestausstattung" eines üblichen Haushalts. Da die Behörde den Antrag ablehnte, zog die Frau vor das Sozialgericht Detmold um erst mal Prozesskostenhilfe zu beantragen.

Das Sozialgericht lehnte das ab und dies wurde jetzt vom Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen bestätigt. Begründung der Richter: es besteht in diesem Fall keinerlei Erfolgsaussicht.

Aus ihrer Sicht ist für eine geordnete Haushaltsführung kein PC nötig und mit Informationen können sich Hartz-IV-Empfänger auch aus Fernsehen und Radio versorgen. Wohlgemerkt ging es hier erstmal nur um die Klage auf Prozesskostenhilfe.

Die Hauptsache wird demnächst beim Sozialgericht Detmold entschieden. Falls die Klägern sich dabei von einem Anwalt vertreten lassen will, muss den auf jeden Fall selbst zahlen.

Die komplette Pressemitteilung der Justizbehörde gibt es hier: Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen: Hartz IV Empfänger bekommen keinen PC bezahlt.

Michael Nickles meint: Ich halte es ausdrücklich für okay, wenn Kosten für Weiterbildung ausgiebig übernommen werden.

Aber ein komplettes PC-System? Sorry. Irgendwo muss es einen Punkt geben, wo es aufhört. Der Nächste kommt dann und will auch eine "dicke Internet-Leitung" bezahlt kriegen.

Und der Übernächste klagt dann, dass auch ein Zweit-PC im Kinderzimmer heute eine übliche soziale Mindestausstattung ist.

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Bin privat versichert groggyman
BastetFurry Michael Nickles „Hartz-IV Empfängerin verlangt kostenloses PC-System“
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Ich würde als Sozial-/Arbeitsamt alte Rechner einsammeln und an wirklich bedürftige verteilen, schön mit Linux drauf damit es auch günstig bleibt. Ein P3-800 mit Xubuntu würde da voll und ganz ausreichen und den Sachwert würde ich auf ~30-35 Euro schätzen, wäre bei Leuten mit dicken Schulden nicht mal pfändbar. Diese 30 Euro hat auch ein ALG-2 Bezieher und wir haben hier in Essen Beispielsweise die GAB¹, die könnte das hier vor Ort wunderbar realisieren.

Wie ein Vorschreiber schon sagte, es muss Heutzutage im 21. Jahrhundert möglich sein eine ordentliche Bewerbung selber und zu hause zu schreiben. Vor allem da immer mehr Chefs auch eMail-Bewerbungen nehmen, sogar bevorzugt weil dann die Rückportokosten entfallen.
Und was die Internetanbindung betrifft, die gibt es schon für 15 Euro im Monat. Und ich schätze mal wenn man nachweisen kann das diese auch für Bewerbungen benutzt wurde bekommt man die auch noch (Teil-)Erstattet im Rahmen der Werbungskostenvergütung.

¹:http://www.gab-essen.com/

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@Herr Leutzberger Joerg69
@trilliput Joerg69
Nebelbombenalarm lard
@Fieser Friese Joerg69
...Nachtrag Joerg69
Genau Joerg69