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News: Aussichtslose Klage

Hartz-IV Empfängerin verlangt kostenloses PC-System

Michael Nickles / 165 Antworten / Flachansicht Nickles

Hartz-IV Empfänger erhalten umfassende Beihilfe bei der Erstausstattung einer Wohnung. Also beispielsweise Kohle für Möbel und auch eine Waschmaschine wird gezahlt. Auch die Ausstattung mit einem (zumindest gebrauchten) Fernseher gilt als sozialüblich.

Eine Frau aus Minden wollte den Umfang einer angemessenen Erstausstattung jetzt ausdehnen. Sie forderte von der Behörde die Übernahme der Kosten für ein PC-System mit Zubehör: Monitor, Tastatur, Maus, Lautsprecher, Drucker und Software.

Außerdem verlangte sie die Bewilligung der Teilnahme an einem PC-Grundlehrgang. Aus ihrer Sicht zählt heute auch ein PC-System zur "Mindestausstattung" eines üblichen Haushalts. Da die Behörde den Antrag ablehnte, zog die Frau vor das Sozialgericht Detmold um erst mal Prozesskostenhilfe zu beantragen.

Das Sozialgericht lehnte das ab und dies wurde jetzt vom Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen bestätigt. Begründung der Richter: es besteht in diesem Fall keinerlei Erfolgsaussicht.

Aus ihrer Sicht ist für eine geordnete Haushaltsführung kein PC nötig und mit Informationen können sich Hartz-IV-Empfänger auch aus Fernsehen und Radio versorgen. Wohlgemerkt ging es hier erstmal nur um die Klage auf Prozesskostenhilfe.

Die Hauptsache wird demnächst beim Sozialgericht Detmold entschieden. Falls die Klägern sich dabei von einem Anwalt vertreten lassen will, muss den auf jeden Fall selbst zahlen.

Die komplette Pressemitteilung der Justizbehörde gibt es hier: Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen: Hartz IV Empfänger bekommen keinen PC bezahlt.

Michael Nickles meint: Ich halte es ausdrücklich für okay, wenn Kosten für Weiterbildung ausgiebig übernommen werden.

Aber ein komplettes PC-System? Sorry. Irgendwo muss es einen Punkt geben, wo es aufhört. Der Nächste kommt dann und will auch eine "dicke Internet-Leitung" bezahlt kriegen.

Und der Übernächste klagt dann, dass auch ein Zweit-PC im Kinderzimmer heute eine übliche soziale Mindestausstattung ist.

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Bin privat versichert groggyman
Joerg69 Leutzberger „Sehr geehrter Herr Nickles! Eigentlich bin ich auf der Suche nach einem Problem...“
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normalerweise lese ich solch textlich umfangreichen Litaneien erst garnicht. Aber Ihr Geheule geht mir wirklich auf den Sack.

Ich bedauere Ihr körperliches Handicap - offensichtlich sind Sie aber kein Pflegefall und können Ihren Haushalt selbst führen.

Für 1.500 € richte ich Ihnen locker eine Wohnung ein. Fertige Wohn-/ Schlafzimmer/ Einbauküchen können Sie damit allerdings nicht kaufen.

Es gibt in Möbelmärkten Regale ab 15 €/Stück, habe ich selbst, stehen meine Akten darauf, stehen meine Bücher darauf, stehen meine CDs drauf, könnte ich auch meine Wäsche darauf legen.

Und es gibt sogar Pappmöbel, die jahrzehntelang halten, in den unterschiedlichsten Variationen, mit staubdichten Kisten etc.

Und man kann alte Möbel vom Sperrmüll schleifen, lackieren oder mit Folie bekleben - Stichwort Hygiene.

Und die Arbeiterwohlfahrt verschenkt alte Küchen.

Gebrauchte Herde, Waschmaschinen gibt es unter 100 €. Staubsauger u. a. gibt es vom Amt.

Und man kann sich Möbel auch selbst bauen. Paar Bretter & Winkel aus dem Baumarkt, zusammengedengelt, Bett fertig. Habe ich früher als Schüler und Studentekopp selbst so gemacht.

Wer druckt denn heute noch Bewerbungsunterlagen? Alles per E-Mail - kost' nix. Und dazu erstattet das Amt noch Kosten - bei mir waren das zuletzt 10 €/Stück.

Und irgendwelche Behördenhausmeister bekommen angeblich mal eben 500 PCs geschenkt? - Blödsinn!

Stellen Sie Ihre Fragen ruhig in einem anderen Forum. Sollen doch andere Ihnen kostenlos weiterhelfen.

Viele Grüße von Jörg
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@Herr Leutzberger Joerg69
@trilliput Joerg69
Nebelbombenalarm lard
@Fieser Friese Joerg69
...Nachtrag Joerg69
Genau Joerg69