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News: Aussichtslose Klage

Hartz-IV Empfängerin verlangt kostenloses PC-System

Michael Nickles / 165 Antworten / Flachansicht Nickles

Hartz-IV Empfänger erhalten umfassende Beihilfe bei der Erstausstattung einer Wohnung. Also beispielsweise Kohle für Möbel und auch eine Waschmaschine wird gezahlt. Auch die Ausstattung mit einem (zumindest gebrauchten) Fernseher gilt als sozialüblich.

Eine Frau aus Minden wollte den Umfang einer angemessenen Erstausstattung jetzt ausdehnen. Sie forderte von der Behörde die Übernahme der Kosten für ein PC-System mit Zubehör: Monitor, Tastatur, Maus, Lautsprecher, Drucker und Software.

Außerdem verlangte sie die Bewilligung der Teilnahme an einem PC-Grundlehrgang. Aus ihrer Sicht zählt heute auch ein PC-System zur "Mindestausstattung" eines üblichen Haushalts. Da die Behörde den Antrag ablehnte, zog die Frau vor das Sozialgericht Detmold um erst mal Prozesskostenhilfe zu beantragen.

Das Sozialgericht lehnte das ab und dies wurde jetzt vom Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen bestätigt. Begründung der Richter: es besteht in diesem Fall keinerlei Erfolgsaussicht.

Aus ihrer Sicht ist für eine geordnete Haushaltsführung kein PC nötig und mit Informationen können sich Hartz-IV-Empfänger auch aus Fernsehen und Radio versorgen. Wohlgemerkt ging es hier erstmal nur um die Klage auf Prozesskostenhilfe.

Die Hauptsache wird demnächst beim Sozialgericht Detmold entschieden. Falls die Klägern sich dabei von einem Anwalt vertreten lassen will, muss den auf jeden Fall selbst zahlen.

Die komplette Pressemitteilung der Justizbehörde gibt es hier: Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen: Hartz IV Empfänger bekommen keinen PC bezahlt.

Michael Nickles meint: Ich halte es ausdrücklich für okay, wenn Kosten für Weiterbildung ausgiebig übernommen werden.

Aber ein komplettes PC-System? Sorry. Irgendwo muss es einen Punkt geben, wo es aufhört. Der Nächste kommt dann und will auch eine "dicke Internet-Leitung" bezahlt kriegen.

Und der Übernächste klagt dann, dass auch ein Zweit-PC im Kinderzimmer heute eine übliche soziale Mindestausstattung ist.

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Bin privat versichert groggyman
Joerg69 Leutzberger „Wer druckt denn heute noch Bewerbungsunterlagen? Alles per E-Mail - kost nix....“
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den Computer haben Sie doch für 30 Euro gekauft - Thema erledigt.

Bitte teilen Sie mir mit, welche Behörde oder Firma ihrem Hausmeister 500 PCs schenkt. Die Information können Sie mir gerne vertraulich als persönliche Nachricht übermitteln und ich behandele diese Information auf Wunsch gerne vertraulich.

Transport: Sozialamt bezahlt auch Umzugskosten. Beantragen Sie diese Transportkosten doch als Umzugskosten. Ansonsten gut voraus planen, alles an einem Tag kaufen und mit Miettransporter in die Wohnung karren. Möbelhäuser u. Baumärkte haben auch teils sehr günstige Lieferkonditionen.

Holzschnitt: machen viele Baumärkte ohne Aufpreis

Werkzeug: Sie benötigen lediglich eine Bohrmaschine = Schraubendreher. Diesen kann man zur Not auch ausleihen. Wollen wir jetzt noch über die Kosten für Bohrer und Bits diskutieren?

Teppich: wozu brauchen Sie diesen? Eine Mietwohnung muß laut Gesetz/ Rechtsprechung mit einem begehbaren Oberbodenbelag ausgestattet sein.

Dampfplauderer? Mitnichten. Habe ich als Student alles persönlich durchexerziert.
Herr Leutzberger, Ihnen fehlt der Wille, sich zu bemühen.

Viele Grüße von Jörg
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@Herr Leutzberger Joerg69
@trilliput Joerg69
Nebelbombenalarm lard
@Fieser Friese Joerg69
...Nachtrag Joerg69
Genau Joerg69