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News: Ausgerubbelt

Lottospielverbot für Hartz4-Empfänger

Michael Nickles / 183 Antworten / Flachansicht Nickles

Das Kölner Landgericht sorgt aktuell mit einem kuriosen Urteil für Schlagzeilen: Hartz4 Empfänger dürfen ab sofort kein Lotto mehr spielen. Udo Vetter, der das Urteil als vorgezogenen Aprilscherz einstuft, erklärt in seinem Law-Blog, dass der Auslöser wohl ein Glücksspielanbieter aus Malta war.

Auch den ausländischen Anbietern stinkt es schon längst, dass es in Deutschland ein staatliches Glücksspielmonopol gibt und entsprechend wird dagegen gekämpft. Der "Angreifer aus Malte" errang seinen Sieg wohl mit Bezug auf die Tatsache, dass das Glücksspielmonopol in Deutschland unter anderem mit Spielsuchtprävention verteidigt wird.

Sozialhilfeempfänger riskieren beim Lottospielen Einsätze, die in keinem Verhältnis zu ihrem Einkommen stehen. Somit untersagten es die Kölner Richter dem Lottoveranstalter Westlotto, Spielscheine, Wettscheine und "Rubbellose" an Hartz4-Empfänger zu veräußern. Damit haben die Lottoveranstalter jetzt ein "kleines" Problem.

Und war festzustellen, ob jemand zum Kauf eines Lottoscheins berechtigt ist. Konkret muss jeder Lottoscheinkäufer ja irgendwie beweisen, dass er kein Hartz4-Empfänger ist. Und eine Bescheinigung, dass man nicht "Hartz4" ist, gibt es ja nicht. Udo Vetter weist in seinem Blog-Beitrag auf eine weitere unangenehme Tatsache hin, die das Urteil bringt.

Hartz4-Empfänger die jetzt "unberechtigt" Lotto spielen, riskieren damit, dass sie einen Gewinn nicht ausgezahlt kriegen, weil sie gegen das Glücksspielrecht verstoßen.

Michael Nickles: Es scheint tatsächlich kein Aprilscherz zu sein. Das Urteil ist erstaunlich. Seit wann juckt es ein Gericht, wenn dem "kleinen Mann" das Geld aus der Tasche gesaugt wird? Auch ist zu Bedenken, dass dieses Urteil für die Lottoveranstalter keineswegs Pippfax ist.

Es handelt sich um eine gerichtliche Verfügung, die eingehalten werden muss. Bei Verstoß droht Westlotto hohe Strafe. Laut www.gegen-hartz.de sind das bis zu 250.000 Euro Ordnungsgeld oder gar bis zu sechs Monate Haft.

Selbsterklärend ist zu bezweifeln, dass das kuriose Urteil Bestand haben wird. Dem Lottoveranstalter bleibt keine andere Wahl, als es anzufechten.

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Finde ich in Ordnung mcintyre
full ack! mcintyre
So ein Quatsch! gelöscht_84526
Lebenserfahrung Joerg69
, elvis2
Joerg69 notar „Das LG Köln hat k e i n Urteil gefällt, sondern einen Beschluß erlassen. Das...“
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Übrigens: Man kann als Inhaber eines Lottoladens
von jedem Kunden verlangen, daß er eine eides-
stattliche Versicherung abgibt, derzufolge er ver-
sichert, nicht zur Gruppe der Hartz-IV-Bezieher
zu gehören:
Bitte mal lesen: §§ 294 ZPO, 156 StGB


Man kann sich auch als Solarium- oder Schwimmbad-Betreiber von jedem Besucher an der Kasse eine eidesstattliche Versicherung geben lassen, daß jemand keinen Tripper hat.

Oder der Inhaber eines Nobelrestaurants läßt sich vor Betreten seines Gourmet-Tempels schriftlich an Eides statt versichern, daß der Gast sich nach der Toilettennutzung die Hände waschen wird.

Fragt sich nur, wer dann noch ins Kino/ Restaurant/ Solarium geht...
Dann hat der Inhaber zwar Null Umsatz, aber die Gewißheit, daß sein Laden sauber ist. Supi.
Viele Grüße von Jörg
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