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News: Ausgerubbelt

Lottospielverbot für Hartz4-Empfänger

Michael Nickles / 183 Antworten / Flachansicht Nickles

Das Kölner Landgericht sorgt aktuell mit einem kuriosen Urteil für Schlagzeilen: Hartz4 Empfänger dürfen ab sofort kein Lotto mehr spielen. Udo Vetter, der das Urteil als vorgezogenen Aprilscherz einstuft, erklärt in seinem Law-Blog, dass der Auslöser wohl ein Glücksspielanbieter aus Malta war.

Auch den ausländischen Anbietern stinkt es schon längst, dass es in Deutschland ein staatliches Glücksspielmonopol gibt und entsprechend wird dagegen gekämpft. Der "Angreifer aus Malte" errang seinen Sieg wohl mit Bezug auf die Tatsache, dass das Glücksspielmonopol in Deutschland unter anderem mit Spielsuchtprävention verteidigt wird.

Sozialhilfeempfänger riskieren beim Lottospielen Einsätze, die in keinem Verhältnis zu ihrem Einkommen stehen. Somit untersagten es die Kölner Richter dem Lottoveranstalter Westlotto, Spielscheine, Wettscheine und "Rubbellose" an Hartz4-Empfänger zu veräußern. Damit haben die Lottoveranstalter jetzt ein "kleines" Problem.

Und war festzustellen, ob jemand zum Kauf eines Lottoscheins berechtigt ist. Konkret muss jeder Lottoscheinkäufer ja irgendwie beweisen, dass er kein Hartz4-Empfänger ist. Und eine Bescheinigung, dass man nicht "Hartz4" ist, gibt es ja nicht. Udo Vetter weist in seinem Blog-Beitrag auf eine weitere unangenehme Tatsache hin, die das Urteil bringt.

Hartz4-Empfänger die jetzt "unberechtigt" Lotto spielen, riskieren damit, dass sie einen Gewinn nicht ausgezahlt kriegen, weil sie gegen das Glücksspielrecht verstoßen.

Michael Nickles: Es scheint tatsächlich kein Aprilscherz zu sein. Das Urteil ist erstaunlich. Seit wann juckt es ein Gericht, wenn dem "kleinen Mann" das Geld aus der Tasche gesaugt wird? Auch ist zu Bedenken, dass dieses Urteil für die Lottoveranstalter keineswegs Pippfax ist.

Es handelt sich um eine gerichtliche Verfügung, die eingehalten werden muss. Bei Verstoß droht Westlotto hohe Strafe. Laut www.gegen-hartz.de sind das bis zu 250.000 Euro Ordnungsgeld oder gar bis zu sechs Monate Haft.

Selbsterklärend ist zu bezweifeln, dass das kuriose Urteil Bestand haben wird. Dem Lottoveranstalter bleibt keine andere Wahl, als es anzufechten.

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Finde ich in Ordnung mcintyre
full ack! mcintyre
So ein Quatsch! gelöscht_84526
mthr1 mawe2 „Und Du meinst das wohl so, dass man die Schüler zwingen sollte, auch...“
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Sebstverständlich, unter Hinweis auf die Restriktionen bezügl. Führerschein.

Ausserdem konsequente Anwendung von Massnahmen gegenüber Schwänzern bis hin zu Kindergeldkürzungen.

Ich bin mir sicher, nach den jahrelangen Erfahrungen die ich als Kiosk-Laden-Betreiber gegenüber einer Schule gemacht habe.

Die vielen Kommentare von "Schülern", welche nur am Schulhaus vorbeigingen, um ihre Freunde zu treffen belegen mir das.

Häufige Fragen an uns, " Herr/Frau ... um wieviel Uhr habe ich heute Unterricht oder, habe ich heute in der 3. Stunde Deutsch ? " sind doch ein deutlicher Hinweis, wie ernst die Schule genommen wird.

Auf die die Frage, was willst du mal werden ?, kam öfter die Antwort, Hartz4.

Diese Erkenntnisse sind natürlich nicht repräsentativ, doch unter dem Aspekt, dass wir im Umkreis der Schule der einzige Laden waren, der Schulbedarf, Süssigkeiten,Getränke, Eis u.v.m. verkauft hat, und tägl. mehrere Hundert Schüler bei uns durchliefen, wohl von Bedeutung.

Ich glaube, wenn ich über Gespräche mit Schülern ein Buch schreiben würde, es käme ein Bestseller raus.

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Lebenserfahrung Joerg69
, elvis2