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News: Ausgerubbelt

Lottospielverbot für Hartz4-Empfänger

Michael Nickles / 183 Antworten / Flachansicht Nickles

Das Kölner Landgericht sorgt aktuell mit einem kuriosen Urteil für Schlagzeilen: Hartz4 Empfänger dürfen ab sofort kein Lotto mehr spielen. Udo Vetter, der das Urteil als vorgezogenen Aprilscherz einstuft, erklärt in seinem Law-Blog, dass der Auslöser wohl ein Glücksspielanbieter aus Malta war.

Auch den ausländischen Anbietern stinkt es schon längst, dass es in Deutschland ein staatliches Glücksspielmonopol gibt und entsprechend wird dagegen gekämpft. Der "Angreifer aus Malte" errang seinen Sieg wohl mit Bezug auf die Tatsache, dass das Glücksspielmonopol in Deutschland unter anderem mit Spielsuchtprävention verteidigt wird.

Sozialhilfeempfänger riskieren beim Lottospielen Einsätze, die in keinem Verhältnis zu ihrem Einkommen stehen. Somit untersagten es die Kölner Richter dem Lottoveranstalter Westlotto, Spielscheine, Wettscheine und "Rubbellose" an Hartz4-Empfänger zu veräußern. Damit haben die Lottoveranstalter jetzt ein "kleines" Problem.

Und war festzustellen, ob jemand zum Kauf eines Lottoscheins berechtigt ist. Konkret muss jeder Lottoscheinkäufer ja irgendwie beweisen, dass er kein Hartz4-Empfänger ist. Und eine Bescheinigung, dass man nicht "Hartz4" ist, gibt es ja nicht. Udo Vetter weist in seinem Blog-Beitrag auf eine weitere unangenehme Tatsache hin, die das Urteil bringt.

Hartz4-Empfänger die jetzt "unberechtigt" Lotto spielen, riskieren damit, dass sie einen Gewinn nicht ausgezahlt kriegen, weil sie gegen das Glücksspielrecht verstoßen.

Michael Nickles: Es scheint tatsächlich kein Aprilscherz zu sein. Das Urteil ist erstaunlich. Seit wann juckt es ein Gericht, wenn dem "kleinen Mann" das Geld aus der Tasche gesaugt wird? Auch ist zu Bedenken, dass dieses Urteil für die Lottoveranstalter keineswegs Pippfax ist.

Es handelt sich um eine gerichtliche Verfügung, die eingehalten werden muss. Bei Verstoß droht Westlotto hohe Strafe. Laut www.gegen-hartz.de sind das bis zu 250.000 Euro Ordnungsgeld oder gar bis zu sechs Monate Haft.

Selbsterklärend ist zu bezweifeln, dass das kuriose Urteil Bestand haben wird. Dem Lottoveranstalter bleibt keine andere Wahl, als es anzufechten.

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Finde ich in Ordnung mcintyre
full ack! mcintyre
So ein Quatsch! gelöscht_84526
audax31 Joerg69 „ So ähnlich geht das auch beim ALG I. So hat schon ein mancher den Sprung in...“
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Spiele selbst nur sehr selten Lotto, vielleicht einmal im Quartal für 1.75€
Bemerke beim bezahlen und aus den Gesprächen, dass gerade die wenig Verdienenden oder Rentner meistens über 20€ dafür wöchentlich ausgeben, in der Hoffnung, den großen Gewinn zu machen.
Freue mich dann immer, wieviel ich Geld gespart habe, wenn ich ich für 1,75€ nichts gewonnen habe.
Wenn es den H4 Empfängern so schlecht geht, wieso haben sie noch Geld für Lotto, Bier und Zigaretten übrig.? Nur eine Frage!
War selbst einmal einige Monate arbeitslos und bekam damals ca. 1100DM.
Hatte kein Geld übrig für Lotto, Bier usw.
Kann jetzt wieder ins Fettnäpfchen treten:
Ein gesunder unter 40 Jähriger würde von mir als Staat nur Geld für das reine Überleben bekommen. Nur für eine begrenzte Zeit. In der heutigen konjunkturellen Situation soll er sich um Arbeit kümmern.
Kenne einige H4 Leute, denen ihr gegenwärtiger Status gefällt und überhaupt keine Intention haben, diesen zu ändern.

audax31

doc
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Lebenserfahrung Joerg69
, elvis2