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News: Ausgerubbelt

Lottospielverbot für Hartz4-Empfänger

Michael Nickles / 183 Antworten / Flachansicht Nickles

Das Kölner Landgericht sorgt aktuell mit einem kuriosen Urteil für Schlagzeilen: Hartz4 Empfänger dürfen ab sofort kein Lotto mehr spielen. Udo Vetter, der das Urteil als vorgezogenen Aprilscherz einstuft, erklärt in seinem Law-Blog, dass der Auslöser wohl ein Glücksspielanbieter aus Malta war.

Auch den ausländischen Anbietern stinkt es schon längst, dass es in Deutschland ein staatliches Glücksspielmonopol gibt und entsprechend wird dagegen gekämpft. Der "Angreifer aus Malte" errang seinen Sieg wohl mit Bezug auf die Tatsache, dass das Glücksspielmonopol in Deutschland unter anderem mit Spielsuchtprävention verteidigt wird.

Sozialhilfeempfänger riskieren beim Lottospielen Einsätze, die in keinem Verhältnis zu ihrem Einkommen stehen. Somit untersagten es die Kölner Richter dem Lottoveranstalter Westlotto, Spielscheine, Wettscheine und "Rubbellose" an Hartz4-Empfänger zu veräußern. Damit haben die Lottoveranstalter jetzt ein "kleines" Problem.

Und war festzustellen, ob jemand zum Kauf eines Lottoscheins berechtigt ist. Konkret muss jeder Lottoscheinkäufer ja irgendwie beweisen, dass er kein Hartz4-Empfänger ist. Und eine Bescheinigung, dass man nicht "Hartz4" ist, gibt es ja nicht. Udo Vetter weist in seinem Blog-Beitrag auf eine weitere unangenehme Tatsache hin, die das Urteil bringt.

Hartz4-Empfänger die jetzt "unberechtigt" Lotto spielen, riskieren damit, dass sie einen Gewinn nicht ausgezahlt kriegen, weil sie gegen das Glücksspielrecht verstoßen.

Michael Nickles: Es scheint tatsächlich kein Aprilscherz zu sein. Das Urteil ist erstaunlich. Seit wann juckt es ein Gericht, wenn dem "kleinen Mann" das Geld aus der Tasche gesaugt wird? Auch ist zu Bedenken, dass dieses Urteil für die Lottoveranstalter keineswegs Pippfax ist.

Es handelt sich um eine gerichtliche Verfügung, die eingehalten werden muss. Bei Verstoß droht Westlotto hohe Strafe. Laut www.gegen-hartz.de sind das bis zu 250.000 Euro Ordnungsgeld oder gar bis zu sechs Monate Haft.

Selbsterklärend ist zu bezweifeln, dass das kuriose Urteil Bestand haben wird. Dem Lottoveranstalter bleibt keine andere Wahl, als es anzufechten.

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Finde ich in Ordnung mcintyre
Systemcrasher neanderix „ und was genau alles nicht notwendig ist, darf dann die Behörde gleich...“
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Massenverköstigung der H-IV Empfänger bist

Oh, schreib doch besser H4!

"H-IV Empfänger" klingt wie Aids-Empfänger. :lol:

Ansonsten gebe ich Dir recht.

Wozu braucht ein H4 Obst und Gemüse? Leitungswasser und Mehl reichen doch völlig aus, schließlich haben sich im Mittelalter ganze Generationen so ernährt.

Computer & Internet? Wer sich bewerben will, kann schließlich persönlich hin.

Bahnkarte oder gar Auto? Wohu hat man 2 gesunde Füße.

Aber mal Sarkasmus beiseite, auch einem H4 muß erlaubt sein, selbst zu entscheiden, wie er sein Geld einsetzt. der Eine raucht, der andere braucht sein täglich Schnaps, der 3. kalkuliert halt seine 20,--€ pro Monat für Lotto ein und der 4. geht mal ins Kino oder investiert das Gels in irgendwelche "Sozialkontakte".

Wirklich leben kann man von H4 nicht.

Und die paar Wichtigtuer, die in einschlägigen Fernsehsendungen behaupten, ihnen reiche H4, die sind nicht wirklich ernst zu nehmen, schließlich bekommen die Geld dafür, daß sie das vor laufenden Kameras sagen. Übrigend gerade so viel, daß dadurch deren Bezüge nicht gekürzt werden.

Null Toleranz f?r Intoleranz
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full ack! mcintyre
So ein Quatsch! gelöscht_84526
Lebenserfahrung Joerg69
, elvis2