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News: Ausgerubbelt

Lottospielverbot für Hartz4-Empfänger

Michael Nickles / 183 Antworten / Flachansicht Nickles

Das Kölner Landgericht sorgt aktuell mit einem kuriosen Urteil für Schlagzeilen: Hartz4 Empfänger dürfen ab sofort kein Lotto mehr spielen. Udo Vetter, der das Urteil als vorgezogenen Aprilscherz einstuft, erklärt in seinem Law-Blog, dass der Auslöser wohl ein Glücksspielanbieter aus Malta war.

Auch den ausländischen Anbietern stinkt es schon längst, dass es in Deutschland ein staatliches Glücksspielmonopol gibt und entsprechend wird dagegen gekämpft. Der "Angreifer aus Malte" errang seinen Sieg wohl mit Bezug auf die Tatsache, dass das Glücksspielmonopol in Deutschland unter anderem mit Spielsuchtprävention verteidigt wird.

Sozialhilfeempfänger riskieren beim Lottospielen Einsätze, die in keinem Verhältnis zu ihrem Einkommen stehen. Somit untersagten es die Kölner Richter dem Lottoveranstalter Westlotto, Spielscheine, Wettscheine und "Rubbellose" an Hartz4-Empfänger zu veräußern. Damit haben die Lottoveranstalter jetzt ein "kleines" Problem.

Und war festzustellen, ob jemand zum Kauf eines Lottoscheins berechtigt ist. Konkret muss jeder Lottoscheinkäufer ja irgendwie beweisen, dass er kein Hartz4-Empfänger ist. Und eine Bescheinigung, dass man nicht "Hartz4" ist, gibt es ja nicht. Udo Vetter weist in seinem Blog-Beitrag auf eine weitere unangenehme Tatsache hin, die das Urteil bringt.

Hartz4-Empfänger die jetzt "unberechtigt" Lotto spielen, riskieren damit, dass sie einen Gewinn nicht ausgezahlt kriegen, weil sie gegen das Glücksspielrecht verstoßen.

Michael Nickles: Es scheint tatsächlich kein Aprilscherz zu sein. Das Urteil ist erstaunlich. Seit wann juckt es ein Gericht, wenn dem "kleinen Mann" das Geld aus der Tasche gesaugt wird? Auch ist zu Bedenken, dass dieses Urteil für die Lottoveranstalter keineswegs Pippfax ist.

Es handelt sich um eine gerichtliche Verfügung, die eingehalten werden muss. Bei Verstoß droht Westlotto hohe Strafe. Laut www.gegen-hartz.de sind das bis zu 250.000 Euro Ordnungsgeld oder gar bis zu sechs Monate Haft.

Selbsterklärend ist zu bezweifeln, dass das kuriose Urteil Bestand haben wird. Dem Lottoveranstalter bleibt keine andere Wahl, als es anzufechten.

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Finde ich in Ordnung mcintyre
full ack! mcintyre
So ein Quatsch! gelöscht_84526
Joerg69 mawe2 „ Das ist ein sehr wichtiges wenn nicht sogar das wichtigste Argument! Schon in...“
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Die Frage ist, an welchem Punkt ein bisher familiär und schulisch behütetes Kind in der Lage ist, Einsicht in die eigene Verantwortung zu erhalten und sich danach zu verhalten?

Jedenfalls wird das deutlich vor der Volljährigkeit sein. Wer von dem Moment an seine Eigenverantwortung bewusst negiert (und sein schulische Entwicklung vernachlässigt), muss sich nicht wundern, wenn er später darunter zu leiden hat.


q. e. d. - Ich sagte ja, Du hattest eine behütete Kindheit. Einsicht alleine tut es nicht. Es sind die Rahmenbedingungen, in denen Du lebst, die entscheiden, ob Du Ruhe hast, Deine Hausaufgaben besonnen zu erledigen, oder ob Du dauernd terrorisiert und genervt wirst.

Und während Du schön in Urlaub gefahren bist und seelisch aufgetankt hast, haben sich Deine ärmeren Mitschüler in schlecht bezahlten Jobs verdingen müssen, damit sie sich wenigstens mal eine ordentliche Hose kaufen konnten, damit sie nicht dem Gespött ausgesetzt waren.
Viele Grüße von Jörg
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Lebenserfahrung Joerg69
, elvis2