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News: Ausgerubbelt

Lottospielverbot für Hartz4-Empfänger

Michael Nickles / 183 Antworten / Flachansicht Nickles

Das Kölner Landgericht sorgt aktuell mit einem kuriosen Urteil für Schlagzeilen: Hartz4 Empfänger dürfen ab sofort kein Lotto mehr spielen. Udo Vetter, der das Urteil als vorgezogenen Aprilscherz einstuft, erklärt in seinem Law-Blog, dass der Auslöser wohl ein Glücksspielanbieter aus Malta war.

Auch den ausländischen Anbietern stinkt es schon längst, dass es in Deutschland ein staatliches Glücksspielmonopol gibt und entsprechend wird dagegen gekämpft. Der "Angreifer aus Malte" errang seinen Sieg wohl mit Bezug auf die Tatsache, dass das Glücksspielmonopol in Deutschland unter anderem mit Spielsuchtprävention verteidigt wird.

Sozialhilfeempfänger riskieren beim Lottospielen Einsätze, die in keinem Verhältnis zu ihrem Einkommen stehen. Somit untersagten es die Kölner Richter dem Lottoveranstalter Westlotto, Spielscheine, Wettscheine und "Rubbellose" an Hartz4-Empfänger zu veräußern. Damit haben die Lottoveranstalter jetzt ein "kleines" Problem.

Und war festzustellen, ob jemand zum Kauf eines Lottoscheins berechtigt ist. Konkret muss jeder Lottoscheinkäufer ja irgendwie beweisen, dass er kein Hartz4-Empfänger ist. Und eine Bescheinigung, dass man nicht "Hartz4" ist, gibt es ja nicht. Udo Vetter weist in seinem Blog-Beitrag auf eine weitere unangenehme Tatsache hin, die das Urteil bringt.

Hartz4-Empfänger die jetzt "unberechtigt" Lotto spielen, riskieren damit, dass sie einen Gewinn nicht ausgezahlt kriegen, weil sie gegen das Glücksspielrecht verstoßen.

Michael Nickles: Es scheint tatsächlich kein Aprilscherz zu sein. Das Urteil ist erstaunlich. Seit wann juckt es ein Gericht, wenn dem "kleinen Mann" das Geld aus der Tasche gesaugt wird? Auch ist zu Bedenken, dass dieses Urteil für die Lottoveranstalter keineswegs Pippfax ist.

Es handelt sich um eine gerichtliche Verfügung, die eingehalten werden muss. Bei Verstoß droht Westlotto hohe Strafe. Laut www.gegen-hartz.de sind das bis zu 250.000 Euro Ordnungsgeld oder gar bis zu sechs Monate Haft.

Selbsterklärend ist zu bezweifeln, dass das kuriose Urteil Bestand haben wird. Dem Lottoveranstalter bleibt keine andere Wahl, als es anzufechten.

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Finde ich in Ordnung mcintyre
mcintyre neanderix „ und was genau alles nicht notwendig ist, darf dann die Behörde gleich...“
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Mein "Gefasel" bezog sich rein darauf, dass auf absolut nicht notwendige Geldverpulverei verzichtet werden kann. Dass dies rechtlich nicht durchsetzbar ist, ist klar. Dennoch konntest du mir mit deinen sinnfreien Unterstellungen noch nicht erklären, welchen Nutzen ein Leistungsempfänger (welcher auf Kosten anderer lebt) durch statistisch sinnloses Glücksspiel erhalten soll.
Es gibt Länder in denen Sozialleistungen nicht oder nur teilweise finanziell ausgezahlt werden. Kurzsichtigkeit oder eigener Groll (da vermutlich selbst betroffen?) bringt einen hier auch nicht weiter. Ich bleibe dabei: Wer auf Kosten anderer lebt, hat dieses Geld zur Lebensunterhaltssicherung und Jobsuche einzusetzen. Glücksspiel bringt in beiden Punkten nichts und Sozialleistungen werden primär gezahlt um die Zeit zu überbrücken, irgendwann wieder selbst im Arbeitsleben teilnehmen zu können.
Da du dich mit dem Thema scheinbar kein Stück auseinandergesetzt hast oder eine persönliche Agenda hast, nochmals: In Deutschland werden mitunter die höchsten Sozialhilfesätze Europas (relativ) ausgezahlt bei recht niedrigen Lebenshaltungskosten. Jetzt noch einen draufzusetzen und das Lottospielen durchdrücken zu wollen, ist ein Schlag ins Gesicht derer, die jeden Tag arbeiten gehen und möglicherweise mit ihrem sehr geringen Einkommen solche Leute mitfinanzieren müssen.

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full ack! mcintyre
So ein Quatsch! gelöscht_84526
Lebenserfahrung Joerg69
, elvis2