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News: Ausgerubbelt

Lottospielverbot für Hartz4-Empfänger

Michael Nickles / 183 Antworten / Flachansicht Nickles

Das Kölner Landgericht sorgt aktuell mit einem kuriosen Urteil für Schlagzeilen: Hartz4 Empfänger dürfen ab sofort kein Lotto mehr spielen. Udo Vetter, der das Urteil als vorgezogenen Aprilscherz einstuft, erklärt in seinem Law-Blog, dass der Auslöser wohl ein Glücksspielanbieter aus Malta war.

Auch den ausländischen Anbietern stinkt es schon längst, dass es in Deutschland ein staatliches Glücksspielmonopol gibt und entsprechend wird dagegen gekämpft. Der "Angreifer aus Malte" errang seinen Sieg wohl mit Bezug auf die Tatsache, dass das Glücksspielmonopol in Deutschland unter anderem mit Spielsuchtprävention verteidigt wird.

Sozialhilfeempfänger riskieren beim Lottospielen Einsätze, die in keinem Verhältnis zu ihrem Einkommen stehen. Somit untersagten es die Kölner Richter dem Lottoveranstalter Westlotto, Spielscheine, Wettscheine und "Rubbellose" an Hartz4-Empfänger zu veräußern. Damit haben die Lottoveranstalter jetzt ein "kleines" Problem.

Und war festzustellen, ob jemand zum Kauf eines Lottoscheins berechtigt ist. Konkret muss jeder Lottoscheinkäufer ja irgendwie beweisen, dass er kein Hartz4-Empfänger ist. Und eine Bescheinigung, dass man nicht "Hartz4" ist, gibt es ja nicht. Udo Vetter weist in seinem Blog-Beitrag auf eine weitere unangenehme Tatsache hin, die das Urteil bringt.

Hartz4-Empfänger die jetzt "unberechtigt" Lotto spielen, riskieren damit, dass sie einen Gewinn nicht ausgezahlt kriegen, weil sie gegen das Glücksspielrecht verstoßen.

Michael Nickles: Es scheint tatsächlich kein Aprilscherz zu sein. Das Urteil ist erstaunlich. Seit wann juckt es ein Gericht, wenn dem "kleinen Mann" das Geld aus der Tasche gesaugt wird? Auch ist zu Bedenken, dass dieses Urteil für die Lottoveranstalter keineswegs Pippfax ist.

Es handelt sich um eine gerichtliche Verfügung, die eingehalten werden muss. Bei Verstoß droht Westlotto hohe Strafe. Laut www.gegen-hartz.de sind das bis zu 250.000 Euro Ordnungsgeld oder gar bis zu sechs Monate Haft.

Selbsterklärend ist zu bezweifeln, dass das kuriose Urteil Bestand haben wird. Dem Lottoveranstalter bleibt keine andere Wahl, als es anzufechten.

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Finde ich in Ordnung mcintyre
full ack! mcintyre
So ein Quatsch! gelöscht_84526
mthr1 Michael Nickles „Lottospielverbot für Hartz4-Empfänger“
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Bin ich da falsch informiert ?

Die Meldung über das Urteil welches ich gehört habe, bezog sich nur auf Sportwetten.

Als ehemliger Betreiber einer Toto-Lotto-Annahmestelle finde ich das Urteil - selbst wenn es nur mit dieser Einschränkung gibt - lächerlich und symtomatisch für unsere degenerierte Justiz.

Z.B. Urteile wie 6 Monate auf Bewährung - die Bewährungszeit beträgt
2 Jahre - was nun ?

Ich interpretiere solche Urteile generell als Freispruch, denn es engt mich nicht in meiner Bewegungsfreiheit ein.

Dass es gewisse Restriktionen z.B. erforderliches polizeil. Führungszeugnis gibt, steht auf einem anderen Blatt.

Schon durch gerichtl. Formulierungen wie " ..wird in Augenschein genommen durch Ansehen eines Videos o.ä. " macht sich unsere Justiz in höchsten Masse lächerlich.

Sonst müsste man ja auch formulieren, bei Heranziehen eines Hundehaufens " wird in Ohrenschein genommen durch Beschnuppern "

Hier zeigt sich doch, dass die von der Südd. Zeitung festgestellten 25 % der deutschen Bevölkerung "Studierte" mit einschliesst.

mfG mthr1

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Lebenserfahrung Joerg69
, elvis2