Off Topic 20.415 Themen, 226.685 Beiträge

News: Ausgerubbelt

Lottospielverbot für Hartz4-Empfänger

Michael Nickles / 183 Antworten / Flachansicht Nickles

Das Kölner Landgericht sorgt aktuell mit einem kuriosen Urteil für Schlagzeilen: Hartz4 Empfänger dürfen ab sofort kein Lotto mehr spielen. Udo Vetter, der das Urteil als vorgezogenen Aprilscherz einstuft, erklärt in seinem Law-Blog, dass der Auslöser wohl ein Glücksspielanbieter aus Malta war.

Auch den ausländischen Anbietern stinkt es schon längst, dass es in Deutschland ein staatliches Glücksspielmonopol gibt und entsprechend wird dagegen gekämpft. Der "Angreifer aus Malte" errang seinen Sieg wohl mit Bezug auf die Tatsache, dass das Glücksspielmonopol in Deutschland unter anderem mit Spielsuchtprävention verteidigt wird.

Sozialhilfeempfänger riskieren beim Lottospielen Einsätze, die in keinem Verhältnis zu ihrem Einkommen stehen. Somit untersagten es die Kölner Richter dem Lottoveranstalter Westlotto, Spielscheine, Wettscheine und "Rubbellose" an Hartz4-Empfänger zu veräußern. Damit haben die Lottoveranstalter jetzt ein "kleines" Problem.

Und war festzustellen, ob jemand zum Kauf eines Lottoscheins berechtigt ist. Konkret muss jeder Lottoscheinkäufer ja irgendwie beweisen, dass er kein Hartz4-Empfänger ist. Und eine Bescheinigung, dass man nicht "Hartz4" ist, gibt es ja nicht. Udo Vetter weist in seinem Blog-Beitrag auf eine weitere unangenehme Tatsache hin, die das Urteil bringt.

Hartz4-Empfänger die jetzt "unberechtigt" Lotto spielen, riskieren damit, dass sie einen Gewinn nicht ausgezahlt kriegen, weil sie gegen das Glücksspielrecht verstoßen.

Michael Nickles: Es scheint tatsächlich kein Aprilscherz zu sein. Das Urteil ist erstaunlich. Seit wann juckt es ein Gericht, wenn dem "kleinen Mann" das Geld aus der Tasche gesaugt wird? Auch ist zu Bedenken, dass dieses Urteil für die Lottoveranstalter keineswegs Pippfax ist.

Es handelt sich um eine gerichtliche Verfügung, die eingehalten werden muss. Bei Verstoß droht Westlotto hohe Strafe. Laut www.gegen-hartz.de sind das bis zu 250.000 Euro Ordnungsgeld oder gar bis zu sechs Monate Haft.

Selbsterklärend ist zu bezweifeln, dass das kuriose Urteil Bestand haben wird. Dem Lottoveranstalter bleibt keine andere Wahl, als es anzufechten.

bei Antwort benachrichtigen
Finde ich in Ordnung mcintyre
full ack! mcintyre
So ein Quatsch! gelöscht_84526
subvision1 mawe2 „ Das sehe ich auch so. Was die Richter sich bei o.g. Urteil wohl gedacht haben,...“
Optionen
Das musst Du bitte nochmal genauer erklären: Findest Du es besser, kein Hartz4-Geld (ALG II) an die Bedürftigen auszuzahlen und sie völlig ohne Einkommen zu lassen?

Nein, so ein Blödsinn. Ich habe was gegen die damit einhergehende Enteignung. Dass man sein Vermögen aufbrauchen muss, bis man bettelarm ist. Dass man nur noch von der Hand in den Mund leben kann und sich nicht mal was Anständiges zum Anziehen kaufen kann. Dass man nichtmal selber entscheiden kann, ob man mal Lotto spielt, oder sich mal ein Bierchen genehmigen möchte.

Als Hartzer bist du doch Mensch dritter Klasse. Und den Meisten sieht man das Elend auch irgendwann an. Ich halte Hartz4 im Großen und Ganzen für unsolidarisch und inkorrekt.

Ich bin berentet, das ist ein anderer Fall. Aber ich kann die Hartz4-Empfänger gut verstehen.
Wenn Du Dich verhältst, wie immer, bekommst Du auch das, wie immer...
bei Antwort benachrichtigen
Lebenserfahrung Joerg69
, elvis2