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News: Ausgerubbelt

Lottospielverbot für Hartz4-Empfänger

Michael Nickles / 183 Antworten / Flachansicht Nickles

Das Kölner Landgericht sorgt aktuell mit einem kuriosen Urteil für Schlagzeilen: Hartz4 Empfänger dürfen ab sofort kein Lotto mehr spielen. Udo Vetter, der das Urteil als vorgezogenen Aprilscherz einstuft, erklärt in seinem Law-Blog, dass der Auslöser wohl ein Glücksspielanbieter aus Malta war.

Auch den ausländischen Anbietern stinkt es schon längst, dass es in Deutschland ein staatliches Glücksspielmonopol gibt und entsprechend wird dagegen gekämpft. Der "Angreifer aus Malte" errang seinen Sieg wohl mit Bezug auf die Tatsache, dass das Glücksspielmonopol in Deutschland unter anderem mit Spielsuchtprävention verteidigt wird.

Sozialhilfeempfänger riskieren beim Lottospielen Einsätze, die in keinem Verhältnis zu ihrem Einkommen stehen. Somit untersagten es die Kölner Richter dem Lottoveranstalter Westlotto, Spielscheine, Wettscheine und "Rubbellose" an Hartz4-Empfänger zu veräußern. Damit haben die Lottoveranstalter jetzt ein "kleines" Problem.

Und war festzustellen, ob jemand zum Kauf eines Lottoscheins berechtigt ist. Konkret muss jeder Lottoscheinkäufer ja irgendwie beweisen, dass er kein Hartz4-Empfänger ist. Und eine Bescheinigung, dass man nicht "Hartz4" ist, gibt es ja nicht. Udo Vetter weist in seinem Blog-Beitrag auf eine weitere unangenehme Tatsache hin, die das Urteil bringt.

Hartz4-Empfänger die jetzt "unberechtigt" Lotto spielen, riskieren damit, dass sie einen Gewinn nicht ausgezahlt kriegen, weil sie gegen das Glücksspielrecht verstoßen.

Michael Nickles: Es scheint tatsächlich kein Aprilscherz zu sein. Das Urteil ist erstaunlich. Seit wann juckt es ein Gericht, wenn dem "kleinen Mann" das Geld aus der Tasche gesaugt wird? Auch ist zu Bedenken, dass dieses Urteil für die Lottoveranstalter keineswegs Pippfax ist.

Es handelt sich um eine gerichtliche Verfügung, die eingehalten werden muss. Bei Verstoß droht Westlotto hohe Strafe. Laut www.gegen-hartz.de sind das bis zu 250.000 Euro Ordnungsgeld oder gar bis zu sechs Monate Haft.

Selbsterklärend ist zu bezweifeln, dass das kuriose Urteil Bestand haben wird. Dem Lottoveranstalter bleibt keine andere Wahl, als es anzufechten.

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Finde ich in Ordnung mcintyre
full ack! mcintyre
So ein Quatsch! gelöscht_84526
gelöscht_84526 olliver1977 „ erstens, das ist bereits 21 Jahre her und mit heute nicht mehr zu vergleichen....“
Optionen

...ja, sogar die "Bildungselite" öfter als gedacht betroffen ist, kann man hier mal nachlesen: http://feedproxy.google.com/~r/DerSpiegelfechter/~3/UNx9v2CR-CM/die-ausbeutung-der-bildungselite

Auszug:

Die “Bettel-Dozenten” stemmen an manchen Universitäten bis zu 50 % des akademischen Lehrbetriebs. AkademikerInnen, die promovieren oder bereits den Doktortitel haben, arbeiten als Lehrbeauftragte für real knapp 5 Euro die Stunde an deutschen Universitäten! Manche nennen sie deshalb „Dr. Pleite“. Wie soll man auch von so wenig Geld leben?

Noch ein Auszug:

Die Studentenzahlen steigen, die Hörsäle platzen aus allen Nähten. In vielen Bundesländern zahlen die Studierenden üppige Studiengebühren für ihre akademische Ausbildung, aber die Studienbedingungen werden trotzdem immer schlechter. Mehr Professoren werden nicht beschäftigt. Es werden auch nicht mehr feste, adäquat bezahlte Stellen im wissenschaftlichen Mittelbau an den Unis geschaffen, was eigentlich dringend nötig wäre. Im Gegenteil: Diese Stellen werden seit Jahren abgebaut. Die Leidtragenden sind die akademischen Hungerlöhner, die rund 75.000 Lehrbeauftragten in Deutschland.

Es liegt demnach nicht unbedingt am Bildungsgrad, wie viel oder wie wenig man verdient. Der finanzielle Abgrund ist überall.....

Gruß
K.-H.

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Lebenserfahrung Joerg69
, elvis2