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News: Ausgerubbelt

Lottospielverbot für Hartz4-Empfänger

Michael Nickles / 183 Antworten / Flachansicht Nickles

Das Kölner Landgericht sorgt aktuell mit einem kuriosen Urteil für Schlagzeilen: Hartz4 Empfänger dürfen ab sofort kein Lotto mehr spielen. Udo Vetter, der das Urteil als vorgezogenen Aprilscherz einstuft, erklärt in seinem Law-Blog, dass der Auslöser wohl ein Glücksspielanbieter aus Malta war.

Auch den ausländischen Anbietern stinkt es schon längst, dass es in Deutschland ein staatliches Glücksspielmonopol gibt und entsprechend wird dagegen gekämpft. Der "Angreifer aus Malte" errang seinen Sieg wohl mit Bezug auf die Tatsache, dass das Glücksspielmonopol in Deutschland unter anderem mit Spielsuchtprävention verteidigt wird.

Sozialhilfeempfänger riskieren beim Lottospielen Einsätze, die in keinem Verhältnis zu ihrem Einkommen stehen. Somit untersagten es die Kölner Richter dem Lottoveranstalter Westlotto, Spielscheine, Wettscheine und "Rubbellose" an Hartz4-Empfänger zu veräußern. Damit haben die Lottoveranstalter jetzt ein "kleines" Problem.

Und war festzustellen, ob jemand zum Kauf eines Lottoscheins berechtigt ist. Konkret muss jeder Lottoscheinkäufer ja irgendwie beweisen, dass er kein Hartz4-Empfänger ist. Und eine Bescheinigung, dass man nicht "Hartz4" ist, gibt es ja nicht. Udo Vetter weist in seinem Blog-Beitrag auf eine weitere unangenehme Tatsache hin, die das Urteil bringt.

Hartz4-Empfänger die jetzt "unberechtigt" Lotto spielen, riskieren damit, dass sie einen Gewinn nicht ausgezahlt kriegen, weil sie gegen das Glücksspielrecht verstoßen.

Michael Nickles: Es scheint tatsächlich kein Aprilscherz zu sein. Das Urteil ist erstaunlich. Seit wann juckt es ein Gericht, wenn dem "kleinen Mann" das Geld aus der Tasche gesaugt wird? Auch ist zu Bedenken, dass dieses Urteil für die Lottoveranstalter keineswegs Pippfax ist.

Es handelt sich um eine gerichtliche Verfügung, die eingehalten werden muss. Bei Verstoß droht Westlotto hohe Strafe. Laut www.gegen-hartz.de sind das bis zu 250.000 Euro Ordnungsgeld oder gar bis zu sechs Monate Haft.

Selbsterklärend ist zu bezweifeln, dass das kuriose Urteil Bestand haben wird. Dem Lottoveranstalter bleibt keine andere Wahl, als es anzufechten.

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schoppes Michael Nickles „Lottospielverbot für Hartz4-Empfänger“
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Hier sind die Hartz-IV-Regelsätze:


"Regelsatz für Erwachsene
Nahrungsmittel, alkoholfreie Getränke 128,46 Euro
Bekleidung, Schuhe 30,40 Euro
Wohnen, Energie und Wohnungsinstandhaltung
(ohne Miet- und Heizkosten, die separat erstattet werden) 30,24 Euro
Innenausstattung, Haushaltsgeräte und -gegenstände
27,41 Euro
Gesundheitspflege 15,55 Euro
Verkehr 22,78 Euro
Nachrichtenübermittlung 31,96 Euro
Freizeit, Unterhaltung, Kultur 39,96 Euro
Bildung 1,39 Euro
Beherbergungs- und Gaststättendienstleistungen 7,16 Euro
andere Waren und Dienstleistungen 26,50 Euro
Die Summe der regelbedarfsrelevanten Verbrauchsausgaben ergibt 361,81 Euro. Da diese Ausgaben 2008 erfasst wurden, werden sie für 2011 mit einer angenommenen Teuerungsrate fortgeschrieben und daher auf 364 Euro aufgestockt.

Nicht zum Existenzminimum gehören neuerdings Alkohol und Zigaretten. Sie waren zuletzt noch mit etwa 14 Euro im Regelsatz berücksichtigt worden. Um den Flüssigkeitsverlust zu ersetzen, der nach Einschätzung der Ministerialbeamten durch den Verzicht auf etwa zwölf Liter Bier entsteht, werden aber 2,99 Euro im Monat für Mineralwasser im Regelsatz hinzugerechnet."

http://www.tagesschau.de/inland/statistikhartz100.html

Warum soll ein Hartz-IV-Empfänger nicht zocken dürfen?

Er braucht doch nur auf Gesundheitspflege, Hygiene, Kultur und Bildung zu verzichten. Dann kann er den ein oder anderen Euro "verjubeln".

Gegenvorschlag: In Zukunft nur noch nackig herumlaufen!
Dann kann man/frau im Monat 30,40 € verzocken.

Erwin

"Früher war alles besser. Sogar die Zukunft." (Karl Valentin)
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So ein Quatsch! gelöscht_84526
Lebenserfahrung Joerg69
, elvis2