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gelöscht_268748 gelöscht_301121 „Hallo an alle, wie Ihr vielleicht wisst, lebe und arbeite ich zum großen Teil...“
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Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung gibt es nur bei einem nachgewiesenen Mindesteinkommen von HK$ 25.000 (2500 €) oder einem entsprechenden Vermögen.
Dazu fällt mir gerade Kanada ein,
Man borgt sich in der Verwandschaft ein Vermögen zusammen , zeigt dies bei der Einwanderung vor,
und gibt`s später wieder zurück.

Auch gibt es hier keine staatlich geförderten Sprachkurse wie in D, keinerlei "Integrationshilfen" etc. Wer in HK leben will, muß sich selbst bemühen. Und "Sozialhilfe" oder irgendeine Unterstützung - die gibt es nur für gebürtige HK-Bürger.

Da hätten wir glaube ich ein paar Probleme weniger.
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