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Der Fall Q320920 - Loch mit schweren Folgen

Redaktion / 36 Antworten / Flachansicht Nickles

Microsoft zwingt Windows-User zu einer folgenschweren Entscheidung: Die Hose komplett runterlassen und Bill Gates volle Kontrolle des PC übers Internet zu genehmigen oder künftig auf wichtige Windows-Updates zu verzichten.

pco Redaktion „Der Fall Q320920 - Loch mit schweren Folgen“
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Wird er nicht. Eine Aussperrung von meinen eigenen Daten, egal in welcher Form sie auch immer vorliegen, nur auf den Verdachtsmoment hin, dass es sich um eine Raubkopie handeln könnte ist strafbar. Klartext: Verweigert mir Windows den Zugriff auf Mediadateien vollständig handelt es sich hierbei erstmal um Diebstahl. Da ich bereits meine gesamte CD-Sammlung ins MP3-Format konvertiert habe (was im übrigen nix illegales ist, solange man das dann nicht verbreitet) bin ich also angeblich ein Raubkopierer. Nächster Schmunzelpunkt: Wenn eine Sicherheitslücke in einem Produkt entdeckt wird ist der Hersteller dazu verpflichtet, diese zu schliessen. Dabei ist er nicht in der Position dies an Bedingung zu knüpfen. Ich habe ein Recht auf ein intaktes, sicheres und voll funktionsfähiges Produkt. So lag es bei Vobis in meiner Hand (in Form einer blauen Schachtel), so habe ich es in seiner Schachtel wahrgenommen. Rückwirkende Änderungen der Vertragsbedingungen gehen nicht. Man stelle sich vor, dass man ein Haus baut und plötzlich erzählt einem der Bauunternehmer, dass er nur dann das fehlende Türschloss einbaut, wenn wir darauf verzichten einen Fernseher ins Wohnzimmer zu stellen (wo bei ihn das Urheberrecht in dem Augenblick paradoxerweise schützt, da man ja an der Sache an sich nichts ändern darf - sprich einfach das Türschloss selber einsetzen). Zusammenfassend: 1. Microsoft hat die Pflicht fehler aus dem Produkt zu beseitigen - wie es sich für einen guten Vertrag gehört. 2. Microsoft hat nicht das Recht, das Produkt in dem zu erwartenden Funktionsumfang zu beschneiden. 3. Microsoft kann solche Rechte demnach nicht geltend machen. 4. Ergo: Zieht MS sowas durch habe ich neben einem Rückgaberecht ein Recht auf Ersatz des entstandenen Schadens. Also wenn ich mein WinXP eine Woche wegen MS nicht nutzen kann, dann wird das teuer... PCO