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gelöscht_189916 Borlander „Und das ist heute noch zulässig? Für eine korrekte Nebenkostenabrechnung“
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Und das ist heute noch zulässig? (Für eine korrekte Nebenkostenabrechnung)


Jepp - wenn z.B. für die ganze Hütte nur ein Hauptzähler existiert und das im Mietvertrag hinterlegt ist, wird der Verbrauch nach Fläche oder Anzahl der Mieter berechnet.

https://www.vermietet.de/betriebskosten-wasser

Innerhalb des Vertrags wird zudem der Verteilerschlüssel definiert. Beispielsweise kann dort festgelegt sein, dass die Betriebskosten für Wasser nach der Personenzahl berechnet werden. Wenn im Mietvertrag keine Angabe zum Verteilerschlüssel geregelt werden, müssen die Betriebskosten für Wasser nach Quadratmeter (qm) abgerechnet werden.
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