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Das kommt auch noch. mumpel1
mumpel1 mawe2 „Diese Spielchen gab s auch schon bei Windows 7.“
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Dann sollte MS aber darauf achten, dass in der Klageschrift nicht ausschließlich und explizit auf Windows 10 eingegangen und behauptet wird, für dieses wurde vor 11 Jahren ein illegaler Lizenzschlüssel gekauft, sonst ist die Klage ganz schnell wieder vom Tisch. Und von einem illegalen Windwos-10-Schlüssel auf einen illegalen WIndows-7-Schlüssel zu schließen wird vor Gericht m.E. nicht durchgehen, schon garnicht wenn auf dem Lizenzaufkleber am PC ein legaler Schlüssel steht, denn dann könnte der Beschuldigte sogar argumentieren, dass Windwos 10 ja ohnehin als kostenloses Update zur Verfügung steht/stand und somit keine illegale Nutzung vorliegt.

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