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Das kommt auch noch. mumpel1
gelöscht_189916 luttyy „Post vom Staatsanwalt...“
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Jetzt habe ich mir einmal die Meldung zum Thema bei Golem (Achtung Werbeklickibunti) angesehen. Dort wird u.a. geschrieben (Hervorgehobenes teils durch mich):

In den zurückliegenden sieben Jahren habe die Zahl der Verfahren im "niedrigen fünfstelligen Bereich" gelegen, teilte die Staatsanwaltschaft Koblenz auf Anfrage von Golem.de mit. Die dortige Zentralstelle für Wirtschaftsstrafsachen habe in den vergangenen Jahren "zahlreiche Umfangsverfahren" wegen unseriöser Lizenzschlüssel für Windows oder Office-Pakete geführt.


Es handelt sich also nicht nur um Fälle der jüngeren Zeit seit dem Bekanntwerden des Falls Lizengo, sondern auch vorher. Es geht nicht nur um die Problematik W10, sondern auch um Office in seinen Varianten und es dürfte auch eher nicht in erster Linie um privat erworbene Keys gehen (die sind da m.E. nur Beifang und ggf. als Umweg zum Weiterermitteln gedacht), sondern um die Verkäufer grösserer Mengen solcher Keys. Darauf deutet auch das Wortkonstrukt "Umfangsverfahren" hin.

Insofern sind die Nachrichten einesteils ein schöner Fall von FUD und auf-den-Busch-klopfen und wenn es wiedermal für einen Clickbaiter dient...

Einen Gutteil zum Verunsichern trägt MS letztendlich selbst bei. Sie trennen eben nicht definitiv, dass und ob ein gültiger Key nun tatsächlich auch einer Lizenz entspricht (was durch den Hinweis mit der gültigen digitalen Lizenz ja durchaus suggeriert wird), mit dem sich eine Installation der damit verbundenen Software aktivieren lässt. Das dürfte angesichts der zahlreichen Upgrade-Keys bei Windows und der Tatsache, dass entgegen den Wünschen von MS die Lizenz lt. EU-Recht nicht an die Hardware gebunden sein darf, nicht so ohne Weiteres möglich sein. Hier jetzt alleine an der Tatsache des Preises anzunehmen, es müsse sich um einen Fake o.ä. handeln, greift zu kurz. Zum Beispiel dann, wenn ein privater Verkäufer sein Gerät mit dem hinterlegten Key quasi sogar kostenlos weiter veräussert, wenn er selbiges verkauft.

Es geht jedoch nicht so sehr um die Problematik des Einzelfalls, sondern z.B. um solche Fälle wie hier im TP-Forum zugegeben etwas spitzfindig dargestellt. Laut EU-Recht müsste der Besitzer des Gerätes ergo den Key und in dem Fall bei käuflich erworbenem Gerät mit Vorinstallation des Herstellers m.E.=Lizenz aus dem UEFI auslesen lassen, um ihn dann im Klartext bei einer Installation auf einem anderen Rechner wieder eingeben zu können.

Diese Krux dürfte MS durchaus bewusst sein und ein willkürliches Abschalten solcher Keys zöge sicher etliche "echte" Lizenzen in Mitleidenschaft mit den entsprechenden Folgen. Ganz ähnlich dürfte es sich mit dem Pool der "Billig-Keys" verhalten und indirekt sind diese halt über oben erwähnte Problematik dann doch i"rgendwie" an die Endgeräte gebunden.

Selbst die zitierte Erklärung von MS selbst ist da in diesem Sinne widersprüchlich (Hervorgehobenes ebenfalls durch mich):

"Ein funktionierender Product-Key ist nicht gleichbedeutend mit einer gültigen Lizenz. Product-Keys sind keine Lizenzen, sie dienen lediglich dazu, dass derjenige Kunde, der bereits ein Nutzungsrecht ('Lizenz') für ein Computerprogramm erhalten hat, dieses installieren und aktivieren kann."

Ich lade mir W10 als ISO und habe damit die Software. Diese lässt sich installieren und wenn während oder nach der Installation das Aktivieren mittels des Keys erfolgreich war: Woran habe ich über´s erfolgreiche Aktivieren hinaus und dem Hinweis auf die gültige digitale Lizenz als Nutzer die absolute Sicherheit dafür, dass es eben nicht "nur" ein Key ist, sondern das tatsächlich per Lizenz eingeräumte Nutzungsrecht?

Bei MSO verhält es sich ganz ähnlich. Denn wenn ich mit dem Key nach prüfen auf der Downloadseite die dazu passende Version herunterladen kann, muss ich als Endnutzer davon ausgehen, dass dieser sauber ist und mir daher MS das Nutzungsrecht einräumt, welches dann ja nach obiger Aussage von MS bei erfolgreichem Aktivieren einer gültigen Lizenz entspräche.

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