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Das kommt auch noch. mumpel1
mawe2 gelöscht_189916 „Jetzt habe ich mir einmal die Meldung zum Thema bei Golem Achtung Werbeklickibunti angesehen. Dort wird u.a. geschrieben ...“
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Woran habe ich über´s erfolgreiche Aktivieren hinaus und dem Hinweis auf die gültige digitale Lizenz als Nutzer die absolute Sicherheit dafür, dass es eben nicht "nur" ein Key ist, sondern das tatsächlich per Lizenz eingeräumte Nutzungsrecht?

Das ist eigentlich recht einfach:

Die Kaufbelege dokumentieren die Lizenz doch sehr eindeutig.

Habe ich die Lizenz neu erworben, wird das durch den Kaufbeleg dokumentiert. Dort steht mein Name drauf und ich bin der Ersterwerber der Lizenz. Da ist alles klar.

Habe ich die Lizenz "gebraucht" erworben, bekomme ich vom (seriösen) Verkäufer ebenfalls einen Kaufbeleg, der dies dokumentiert und zusätzlich ein Dokument, das Auskunft über den / die Vorbesitzer der Lizenz gibt, so dass die "Lizensierungskette" im Falle eines Audit nachvollziehbar ist.

Verkäufer "gebrauchter" Lizenzen, die die Dokumentation der Vorbesitzer verweigern, handeln illegal und haben sicher ihre Gründe dafür. Und um diese Verkäufer "kümmern" sich dann solche Staatsanwaltschaften wie im hier diskutierten Fall.

Dass die bloße "erfolgreiche Aktivierung" kein hinreichender Beweis für eine tatsächlich vorliegende Lizensierung ist, ergibt sich schon aus der Tatsache, dass ein Key, der mit einer "Einzellizenz" geliefert wird, sich durchaus mehrfach aktivieren lässt (,was ja auch grundsätzlich im Interesse des ehrlichen Käufers sein dürfte). Deswegen hat man aber noch lange keine "Mehrfachlizenz".

Und genau das passiert ja i.d.R. bei den Händlern, die das Zeugs für ein paar Cent verticken: Die nehmen einen beliebigen Product-Key und verkaufen ihn so lange, bis die ersten Kunden sich beschweren. Deswegen werden trotzdem aus einer Lizenz nicht automatisch ein paar Tausend Lizenzen.

Ja, Microsoft könnte das Gesamtkonstrukt auch anders konstruieren. Aber daraus, dass sie es nicht tun, leitet sich noch kein Recht auf massenhaften Lizenzmissbrauch ab.

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