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TomTom Service Kontaktprobleme

LaoK2549 / 40 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo, ich bin seit vielen Jahren ein treuer TomTom Kunde. Kürzlich betellte ich ein Update für den Blitzerdienst. Einmal wurde ordnungsgemäß der benötigte Betrag abgebucht. Kurze Zeit später aber ein zweites Mal. Nun habe ich mehrfach versucht mit TomTom in Kontakt zu kommen. Viele Mails und auch das Kontaktformular funktionierten nicht . Nie ein Anwort bekommen. Auch keine Weiterleitung meiner E-Mails. Telefonisch ist TomTom nicht mehr ereichbar. Ich bin sehr sauer auf TomTom. Wer kennt eine Möglichkeit an diese Firma heranzukommen? Beim damaligen Kauf von meinem jetzigen Navigationsgerät war es noch möglich über einen Telefonkontakt Hilfe zu bekommen. Jetzt nicht mehr. Ich möchte das Kapitel "TomTom" so schnell wie möglich abschliessen. Dann heisst es für mich: Nie wieder Tom Tom! Die TomTom Navigationsgeräte kann man benutzen aber der Service und die Kundebetreuung ist gleich Null!!! Gruss Laok2549

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hddiesel soppiy „Das Nutzen eines Bltzerdienstes ist ein bewustes überschreiten der Gesetze und ein Ignorieren der geltenden ...“
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Hallo soppiy,

Das Nutzen eines Bltzerdienstes ist ein bewustes überschreiten der Gesetze und ein Ignorieren der geltenden Verkehrsregeln. Wer sowas benutzt gehört nicht hinter das Steuer eines Autos charakterliches Totalversagen.

Das klingt eher nach einem Spruch eines Verkehrserziehers, der sich selbst an keine Verkehrsregeln hält.

Was machen wir dann mit den Fahrern unter Alkohol und Drogen, den notorischen Links und Mittelspurfahrern, obwohl Kilometerweit vor ihnen kein Fahrzeug in ihre Richtung fährt, den notorischen Linksfahrern an Ampeln, die drei bis fünf Fahrzeug, bis zur nächsten 50 Meter entfernten Engstelle rechts an sich vorbeifahren lassen und den nachfolgenden Verkehr mit Absicht blockieren.

Schau dir einmal unsere sogenannten verkehrsberuhigten Zonen an, mehr Spritverbrauch, größere Lautstärke, höhere Unfallgefahr, so dass selbst Anwohner dagegen protestieren und die Befürworter in solchen Zonen, wegen zu schnellem Fahren, mit nicht angeschnallten Kindern oder älteren Personen im Fahrzeug, oder beim mobilen Telefonieren, in genau diesen Zonen geblitzt werden.

Die Verkehrserzieher auf unseren Straßen wollen wir natürlich auch nicht vergessen.

Bist du schon einmal Polizei- Streifenfahrern hinterhergefahren, wieviel halten sich an die vorgeschriebene Geschwindigkeit, oder an Stoppschilder?

Wenn ich meine Begegnungen im Laufe der vergangenen Jahre hochrechne, dann sind sie ein schlechtes Vorbild für alle Verkehrsteilnehmer.

Da sind mir Navi und Handybenutzer mit Blitzerwarner lieber, als alle Prediger, welche wesentlich schlimmere Verkehrsvergehen begehen.

Man sollte auch einmal hinterfragen, warum Poi‘s in einigen Ländern erlaubt sind und bei uns in den letzten Jahren nicht mehr, wegen der Verkehrssicherheit, oder doch nur wegen der Geldgier der Gemeinden und Städte, denn warnen tun diese Geräte bei zu schnellem Fahren ebenso, also bleiben nur noch die Rotlichtsünder am Ende übrig.

Habe in meinem Leben schon viele Kilometer in den letzten 50 Jahren, mit Krafträdern, PKW, Lieferwagen und LKW 7,5 t zurückgelegt, das geht auch mit einem leeren Punktekonto in Flensburg.

Als notorischer Links-, Mittelspurenfahrer und Blockierer anderer Verkehrsteilnehmer, war ich in den vielen Jahren nicht unterwegs, in der Regel kenne ich auch den Unterschied zwischen einem Vorfahrtachten und einem Stoppschild, ebenso ist mir Bekannt, dass man sich in einer Einbahnstraße zum links abbiegen, auf der linken Straßenseite einordnet und nicht die Rechtsabbieger auf der rechten Seite blockiert und ein Kreisverkehr kein Stoppschild ist, ebenso ist mir das Reisverschlußsystem an Engstellen bekannt.

Früher ging man noch in eine Fahrschule, fahrt heute einmal einem Fahrschulfahrzeug nach,  die Fahrlehrer haben mehr Angst um ihr Fahrzeug und zügige Fahrweise ist ein Fremdwort für sie, zügige Fahrweise aber nicht mit rasen verbinden, denn das ist wieder eine ganz andere Baustelle und hat mit vorausschauendem Fahren absolut Nichts zu tun.

Darum steht das Wichtigste schon im § 1 StVO
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.

(2) Wer am Verkehr teilnimmt, hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

Gruss Karl, BS: Windows 10 Pro, Office Pro. Plus 2016_32-Bit. Motto: Leben und leben lassen!
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Sehe genauso. soppiy