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Süddeutsche Zeitung: Diese Typen zahlen keinen Rundfunkbeitrag

Michael Nickles / 59 Antworten / Flachansicht Nickles

Grad gelesen:

http://www.sueddeutsche.de/medien/oeffentlich-rechtliche-diese-typen-zahlen-keinen-rundfunkbeitrag-1.3000395

Eine Schande für Journalismus! Die SZ verweist auf angeblich vorliegende Zahlen von der ARD nennt diese aber nicht. Auf den sechs Seiten, die dann die "Typen" klassifizieren, entwürdigen sich diese "Journalisten" mit peinlichen Texten:

Viola Schenz

Claudia Tieschky

David Denk

Karoline Meta Beisel

Katharina Riehl

Als Journalist wehre ich mich grundsätzlich gegen die Pauschlisierung "Lügenpresse". In diesem Fall findet aber gar noch eine Steigerung statt, für die mir aktuell kein Begriff einfällt der übel genug ist. Es handelt sich hier um eine widerliche Mischung aus Lüge und Beleidigung.

Was ich beim Online-Auftritt der Süddeutschen besonders zum Kotzen finde: auch dieser Beitrag ist wie die meisten nicht online kommentierbar. Eine Online-Publikation die nicht JEDEN Beitrag von ihren Lesern online kommentieren lässt ist scheiße. Da gibt es keine Ausreden.

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gerade gelesen ... christian t
hadela Max Payne „Anscheinend sieht das die höchstrichterliche Rechtsprechung bisher nicht ganz so eindeutig . Ein Staatsvertrag ist auch ...“
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Dann muss man halt vor den ICC, aber der nimmt Klagen nur von Staatsbürgern an. Also vorher die Deutsche Staatsbürgerschaft bestätigen lassen und Nachweis in Kopie der Klage beilegen. Da liegen schon viele Steine im Weg.

Das ICC-Verfahren dauert zwar endlos, wird jedoch international, insbesondere von den obersten deutschen Richtern, argwöhnisch angesehen. Denn hier geht es um Völker- und Menschenrecht. Verträge zu Lasten Dritter können z.B. als Last gegen den Dritten, nur so als Hinweis, die Todesstrafe beinhalten, falls er nicht willig ist.

Und plötzlich ist es ganz delikat. Die oberste Rechtssprechung in D wird sicherlich alle juristischen Hebel ziehen, sich da zweideutig sowohl als auch und unangreifbar zu entscheiden. Was dann beiden Seiten alle oder eher keine Möglichkeiten offen lässt.

Es gibt juristisch gesehen nichts, was man nicht passend in jede der beiden Richtungen wenden kann. Dann wird gezerrt und verworfen und wiederaufgenommen und an das vorige Gericht zurück gewiesen etc. Das dauert dann bis zum Tode, es sei denn, der Kläger ist inzwischen pleite und bekommt Gundsicherung.

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Mach et jut! hadela