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News: Online-Durchsuchung

Bundestrojaner ist legal

Redaktion / 29 Antworten / Flachansicht Nickles

Das Bundesverfassungsgericht hat heute heimliche Online-Durchsuchungen erlaubt, aber an Auflagen geknüpft. Zudem gibt es jetzt ein neues Grundrecht auf "Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme".

Die heimliche Online-Durchsuchung muss auf einer gesetzlichen Grundlage beruhen, die aber erst noch geschaffen werden muss. Zudem muss sie von einem Richter angeordnet werden.

Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble hält an der Online-Durchsuchung fest: "Ich gehe davon aus, dass nunmehr die beabsichtigte und von allen Experten und Polizeipraktikern für notwendig gehaltene Regelung im BKA-Gesetz so rasch wie möglich umgesetzt werden kann..."

Quelle: PR Inside, heise

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Nachtrag: xafford
@Xaff gelöscht_137978
@Xaff xafford
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Ich gehe davon aus, dass es das BVG in klassischer Politiker-Manier Allen rechtgemacht hat. Die Gegner können jubeln, weil sie einen 80%-Erfolg rausdefinieren können und die Gegner schaffen ganz einfach themenspezifische Sonderkommissionen (prima Neuland, um Günstlinge und Spezis zu protegieren) und besetzen die mit willigen Richtern (gibts genug, sog. Karrieresprung) und haben damit ALLES, was sie gewollt hatten. Klassisches Win-Win-Szenario !!! Sollte wohl der Allgemeinheit signalisieren, dass da eine oberste Instanz wacht, damit auch Alles ja schön korrekt zugeht. Widerliches Schmierentheater !

Da ich leider selbst schon sog. Machtmissbrauch miterleben dürfte, betrachte ich es als "Totalschaden" der Initiative gegen die Vorratsdatenspeicherung und als klare Ansage, dass "die Leute" nichts mehr zu sagen haben. Kein Wunder, dass die Wahlbeteiligung überall sinkt. Wozu auch ? Solange nur fiktive Prozente gegeneinander aufgerechnet werden, wird sich daran auch nichts mehr ändern. Man überlege mal: Von soundsoviel Mio Wahlberechtigten gehen noch 30-40% wählen, von denen wiederum wählen z. B. 42% CDU ... Egal mit wem die sich nun zusammentun, um eine Mehrheit zu schaffen, unterm Strich sinds um die 15% der Bevölkerung, die dann gross von klarer Mehrheit und Wählerwillen rumtönen. Schade, dass es die Partei der Nicht-Whler noch nicht gibt. Die könnten diese Kontroll-Fetischisten-Brut mit einem Federstrich ausweisen oder einbuchten oder in die Klappse stecken.

Eine miese Show für die Öffentlichkeit, mehr stellt dieses Wischi-Waschi-Urteil für mich nicht dar.

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