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News: Online-Durchsuchung

Bundestrojaner ist legal

Redaktion / 29 Antworten / Flachansicht Nickles

Das Bundesverfassungsgericht hat heute heimliche Online-Durchsuchungen erlaubt, aber an Auflagen geknüpft. Zudem gibt es jetzt ein neues Grundrecht auf "Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme".

Die heimliche Online-Durchsuchung muss auf einer gesetzlichen Grundlage beruhen, die aber erst noch geschaffen werden muss. Zudem muss sie von einem Richter angeordnet werden.

Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble hält an der Online-Durchsuchung fest: "Ich gehe davon aus, dass nunmehr die beabsichtigte und von allen Experten und Polizeipraktikern für notwendig gehaltene Regelung im BKA-Gesetz so rasch wie möglich umgesetzt werden kann..."

Quelle: PR Inside, heise

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alltiger xafford „Hau mal nicht auf den Richtern des BVerfG herum, sie haben getan, was sie...“
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dabei wäre aber doch auf den Unterschied einer Hausdurchsuchung (auf richterl. Anordnung) und einer permanenten Überwachung durch PC-Trojaner bzw. in der Wohnung angebrachte "Wanzen" hin zu weisen.

Nach einer Hausdurchsuchung habe ich, außer dem angerichteten Chaos hinterher, meine 4 Wände wieder für mich.

Dies ist aber b. online-Überwachung ebensowenig wie b. Telefonüberwachung oder, wie es mal bekannt gemacht wurde, durch Hausmeister, Hausverwalter, Gas- u. Wasserableser usw. ausgelegte "Wanzen" in den Wohnungen, nicht der Fall. Hier bin ich also ständig unter Kontrolle, ohne daß ich es weiß!


Zu Großmutterszeiten war es üblich, daß z.B. "Parteigegner" selbst aus der Familie denunziert worden sind,
heute in der sogenannten Demokratie ist es noch viel schlimmer als damals oder i.d. DDR!!!

UND DAS IST DAS PROBLEM

Gruß

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Nachtrag: xafford
@Xaff gelöscht_137978
@Xaff xafford
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